Inhalt (5 Abschnitte)
- Eine abstrakte Verweisung gilt nur, wenn sie vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG); der vollständige Verzicht in der Erstprüfung gilt laut infinma (Stand 07/2025) als Marktstandard.
- Marktüblich ist eine Prognose auf voraussichtlich mindestens sechs Monate; die zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung hat sich durchgesetzt; befristete Anerkenntnisse sprechen die meisten Anbieter nur noch im begründeten Einzelfall aus.
- Der Check bewertet zehn Punkte mit 1 bis 3 Punkten; er ist eine Checkliste für den Wortlaut, kein Rating eines Versicherers und kein Ersatz für die Prüfung Ihrer Bedingungen.
- Bei „Weiß ich nicht“ zeigt der Check, wo im Dokument Sie nachsehen sollten.
Die wichtigsten Klauseln einer BU sind der Verzicht auf die abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG), eine Nachversicherungsgarantie, eine Prognose von sechs Monaten, rückwirkende Leistung, zinslose Stundung und eine Leistungsdauer bis zur Regelaltersgrenze (Stand 25.10.2026, infinma 07/2025 und Bedingungswerke). Prüfen Sie Ihren Wortlaut in zehn Fragen:
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Stand 25.10.2026. Punkte: Fragen 1 und 2 = 3, Fragen 3, 4, 5, 6 = 2, Fragen 7, 8, 9, 10 = 1 (Summe 18); ab 80 % grün, ab 50 % gelb. Maßstab sind die Marktstandards von infinma (Stand 07/2025) sowie das GDV-Muster und die von uns gelesenen Bedingungswerke (siehe Datenseite Marktstandards); die Gewichtung ist eigene Einschätzung. Kein Rating eines Versicherers, keine Gesundheitsdaten, keine Tarifempfehlung.
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Wir senden Ihnen Ihre Checkliste mit Auswertung. Auf Wunsch liest ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk den Wortlaut Ihrer Bedingungen oder eines Angebots kostenlos mit Ihnen – Satz für Satz.
- Ampel für Ihren Wortlaut
- Die Fragen, die Sie dem Berater stellen sollten
- Klausel-Checkliste als PDF
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Meine Klausel-Checkliste (PDF)Wie Sie den Check anwenden
Legen Sie Versicherungsschein und Bedingungen neben sich, am besten die aktuelle Fassung mit den Nachträgen. Gehen Sie die zehn Fragen der Reihe nach durch. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können, wählen Sie „Weiß ich nicht“ – der Check listet sie anschließend mit einem Hinweis auf, worauf es ankommt. Das gleiche Vorgehen funktioniert bei einem Angebot: Verlangen Sie den Wortlaut der Bedingungen, nicht nur das Produktblatt. Die Punkte sind gewichtet, weil nicht jede Klausel gleich viel Gewicht hat: Zwei Klauseln zählen dreifach, vier zweifach, vier einfach. Eine Ampel ab 80 % der möglichen Punkte steht auf Grün, ab 50 % auf Gelb, darunter auf Rot. Das ist ein Orientierungswert, kein Urteil.
Die zehn Prüfpunkte im Einzelnen
| Prüfpunkt | Wo im Wortlaut | Maßstab |
|---|---|---|
| 1 Abstrakte Verweisung | Definition der Berufsunfähigkeit | Verzicht in der Erstprüfung gilt als Marktstandard |
| 2 Nachversicherungsgarantie | Abschnitt Gestaltungsmöglichkeiten | Frist 6–12 Monate, Altersgrenze meist 45–50 (gelesene Bedingungen) |
| 3 Prognose | Definition der Berufsunfähigkeit | sechs Monate marktüblich, teils drei Jahre |
| 4 Rückwirkende Leistung | Definition, Beginn der Leistung | Leistung von Beginn an oder ab 7. Monat |
| 5 Stundung | Leistungsprüfung, Beitragszahlung | zinslos bis zur Leistungsentscheidung |
| 6 Leistungsdauer | Versicherungsschein, Bedingungen | bis zur Regelaltersgrenze (heute 67) |
| 7 AU-Klausel | Eigener Paragraf oder Zusatzbaustein | meist nach 6 Monaten Krankschreibung, 18–36 Monate |
| 8 Befristetes Anerkenntnis | Erklärung über die Leistungspflicht | nur einmal (§ 173 Abs. 2 VVG) |
| 9 Meldefrist | Pflichten im Leistungsfall | Verzicht oder Ausnahme bei Unverschulden |
| 10 Nachprüfung | Abschnitt nach Anerkennung | Darlegung in Textform, frühestens Ablauf des 3. Monats (§ 174 VVG) |
Zu jedem Punkt gibt es eine eigene Erklärung: abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie, Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung, Beitragsstundung, Leistungsdauer, AU-Klausel, Nachprüfung und Anerkenntnis. Einen Überblick mit Marktstandards bietet die Datenseite zu den Marktstandards.
Wie Sie das Ergebnis lesen
Grün heißt: Nach Ihren Angaben stehen die wichtigsten Klauseln im Wortlaut. Das ist kein Leistungsversprechen – über einen Leistungsantrag entscheidet der Versicherer nach seinen Bedingungen. Gelb heißt: Einzelne Punkte sind offen oder ungünstig. Klären Sie sie, bevor Sie sich auf den Vertrag verlassen. Rot heißt: Mehrere zentrale Klauseln fehlen oder sind unbekannt. Dann lohnt es sich, den Wortlaut mit einem Experten Satz für Satz zu lesen – oft lässt sich der Schutz gezielt verbessern. Besonders aufschlussreich ist es, ein Ergebnis mit einem zweiten zu vergleichen: Prüfen Sie Ihren Altvertrag und das Wechsel-Angebot nacheinander. Unterschiede in der Punktzahl zeigen, wo ein Wechsel Vorteile bringen könnte – und wo Ihr bestehender Vertrag bereits stark ist. Vor einem Wechsel gilt die Regel aus dem Kündigungs-Folgen-Check: Erst kündigen, wenn der Ersatz schriftlich steht.
Zwei Hinweise zur Genauigkeit. Erstens bildet der Check die Marktstandards nach infinma ab, die keine Bewertung einzelner Versicherer vornehmen; auch wir bewerten keinen. Zweitens stehen Bedingungen manchmal in mehreren Dokumenten: allgemeine Bedingungen, besondere Bedingungen, Nachträge und Zusatzvereinbarungen. Wenn der Versicherungsschein auf besondere Bedingungen verweist, gehören sie zum Vertrag. Lassen Sie sich im Zweifel schriftlich bestätigen, welche Fassung gilt.
Ein Beispiel: So liest sich ein Ergebnis
Angenommen, jemand beantwortet die Fragen 1, 2, 3, 4 und 6 mit „Ja“ (3 + 3 + 2 + 2 + 2 = 12 Punkte), Frage 5 mit „Weiß ich nicht“ und die Fragen 7 bis 10 mit „Nein“. Das ergibt 12 von 18 Punkten, also rund 67 % – die Ampel steht auf Gelb. Die offenen Punkte erscheinen als Liste: Stundung, AU-Klausel, Anerkenntnis, Meldefrist und Nachprüfung. Das heißt: Der Vertrag erfüllt die gewichtigsten Klauseln und lässt nur Details offen – ein starker Ausgangspunkt. Der nächste Schritt wäre, die Stundung im Wortlaut nachzuschlagen und beim Versicherer nachzufragen, ob eine AU-Klausel als Option zubuchbar ist. Bei einem Wechsel-Angebot würde man dieselben Fragen stellen und die Punktzahlen vergleichen.
Und danach?
Sie haben drei Wege. Sie können nachlesen, was hinter den Begriffen steckt – das Klausel-Lexikon und die Seite BU-Klauseln im Überblick erklären sie. Sie können Ihr Ergebnis in der Checkliste festhalten und mit Ihrem Berater besprechen. Oder Sie lassen den Wortlaut von einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk prüfen, der Sie auch zur anonymen Risikovoranfrage berät. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich; der Experte gibt keine Garantien, und welche Tarife in Frage kommen, klärt er erst nach Prüfung Ihrer Situation. Wer zuerst den Überblick möchte, startet den Bedingungs-Check.
Häufige Fragen
Welche Klauseln sind in der BU am wichtigsten?
Nach Gewicht im Check: Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine Nachversicherungsgarantie (je 3 Punkte), dann Prognose, rückwirkende Leistung, Stundung und Leistungsdauer (je 2). Die Gewichtung ist eine Orientierung auf Grundlage der Marktstandards von infinma (07/2025), kein Rating.
Wo finde ich die Klauseln in meinen Bedingungen?
Die Verweisung und die Prognose stehen meist in der Definition der Berufsunfähigkeit (häufig § 2 oder § 8), die Nachversicherungsgarantie im Abschnitt zu Gestaltungsmöglichkeiten, die Stundung bei den Regelungen zu Beitrag oder Zahlungsschwierigkeiten. Schlagen Sie im Inhaltsverzeichnis nach den Stichworten nach.
Was bedeutet eine rote Ampel?
Dass wesentliche Punkte fehlen, ungünstig sind oder Ihnen unbekannt sind. Es bedeutet nicht, dass der Vertrag schlecht ist, und es ist kein Urteil über einen Versicherer. Klären Sie die Punkte im Wortlaut oder mit einem Experten, bevor Sie kündigen oder wechseln.
Kann ich damit Angebote verschiedener Versicherer vergleichen?
Sie können die Bedingungen mehrerer Angebote nacheinander prüfen und die Punktzahlen und offenen Punkte nebeneinanderlegen. Der Check vergleicht nur Klauseln, nicht Beiträge, Überschüsse oder Finanzstärke und empfiehlt keinen Tarif.
Fragt der Check nach meiner Gesundheit?
Nein. Er fragt nur nach dem Wortlaut Ihrer Bedingungen. Gesundheitsfragen stellt der Versicherer beim Antrag; vorab kann ein Experte eine anonyme Risikovoranfrage übernehmen.
Quellen
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit (Abs. 3 Verweisung) – abgerufen 25.10.2026
- §§ 173, 174 VVG – Leistungsprüfung, Anerkenntnis und Nachprüfung – abgerufen 25.10.2026
- infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025, abgerufen 25.10.2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen) – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026, abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.