Inhalt (10 Abschnitte)
- Was ist die Nachversicherungsgarantie?
- Welche Anlässe berechtigen zur Erhöhung?
- Was unterscheidet Anlass-Erhöhung und Erhöhung ohne Anlass?
- Wann greift die Nachversicherung?
- Wie wird der erhöhte Teil berechnet?
- Welche Nachweise verlangen die Versicherer?
- Wie viel Lücke lässt sich schließen? Ein Rechenbeispiel
- Nachversicherung, Dynamik oder neuer Vertrag im Vergleich
- Was die Nachversicherungsgarantie bringt – und worauf Sie achten
- Was Sie tun können
- Die Nachversicherungsgarantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern Vertragssache: Das GDV-Muster (21.07.2025) enthält keine, die gelesenen Bedingungen von Alte Leipziger (01.2026), Nürnberger (07.2026) und Barmenia (Ausgabe 01/2021) regeln sie unterschiedlich.
- Die Frist nach einem Anlass beträgt in diesen Werken 6 bis 12 Monate; die Altersgrenze liegt bei 45 (Barmenia) bzw. 50 Jahren (Alte Leipziger, Nürnberger); Höchstbeträge begrenzen Erhöhung je Anlass und insgesamt.
- Daneben gibt es Erhöhungen ohne Anlass, meist nur in den ersten fünf Vertragsjahren und bis Alter 35 bis 40 (infinma: Spannen bis 41–50 Jahre).
- Das Recht entfällt oder ruht, wenn bei Antrag bereits Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder der Vertrag gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt wurde.
- Der erhöhte Teil wird zum erreichten Alter und nach den dann geltenden Rechnungsgrundlagen kalkuliert (Barmenia § 17 Abs. 5); die Beitragsdynamik ist eine eigene, planmäßige Alternative.
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt, die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat, Kind oder Berufsstart ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Sie ist Vertragssache: In den gelesenen Bedingungen gilt eine Frist von 6 bis 12 Monaten nach dem Anlass, meist bis zum Alter von 45 bis 50 Jahren (Stand 25.10.2026). Wer sie in seinem Vertrag hat und kennt, besitzt einen wertvollen Baustein.
Was ist die Nachversicherungsgarantie?
Die Nachversicherungsgarantie ist eine Option im Vertrag, mit der Sie die BU-Rente später anheben, ohne dass der Versicherer Gesundheitsfragen stellt oder den Beruf neu bewertet. Sie reagiert auf die Lebenslage: Wer heiratet, ein Kind bekommt oder mehr verdient, braucht meist mehr Absicherung als beim Abschluss. Das Gesetz kennt sie nicht; sie steht ausschließlich in den Bedingungen.
Das ist der erste Prüfpunkt: Das GDV-Muster enthält keine Nachversicherungsgarantie, sie wird also von jedem Anbieter eigenständig gestaltet. Infinma beschreibt als verwandtes Kriterium die „Erhöhungsoption ohne Anlass“ und nennt Ausprägungen von „alle 5 Jahre zu einem Stichtag“ über „innerhalb der ersten 3–5 Jahre, bis 40 Jahre“ bis „keine Erhöhung ohne Anlass“. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) ist sie nicht selbstverständlich: Infinma nennt als Ausprägung, dass bei einer BUZ teils keine Nachversicherung der BU-Rente möglich ist; im BUZ-Bedingungswerk von Swiss Life (07.2021) wird die Beitragsbefreiung an den laufenden Beitrag der Hauptversicherung angepasst, wenn diese im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten verändert wird.
Welche Anlässe berechtigen zur Erhöhung?
Üblich sind Ereignisse aus Familie, Ausbildung und Beruf: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Scheidung, Berufsstart nach Studium oder Ausbildung, Selbstständigkeit, Kauf einer Immobilie und Gehaltssprünge. Die Listen unterscheiden sich in der Zahl der Anlässe und in den Schwellen, etwa bei Einkommen oder Darlehenshöhe, deutlich.
Familie
Heirat, Kind, Adoption, Scheidung; bei Nürnberger auch Tod des Ehepartners, bei Barmenia Pflegegrad ab 2 des Ehegatten.
Ausbildung und Berufsstart
Erstes Studium oder erste Ausbildung (Alte Leipziger, Nürnberger), Abschluss und Aufnahme der Tätigkeit (Barmenia, Alte Leipziger: Berufseinsteiger bis 35 Jahre).
Karriere und Einkommen
Meister, Prokura, Selbstständigkeit, Gehalts- oder Gewinnsteigerung, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze.
| Dokument | Frist nach Anlass | Altersgrenze | Höchsterhöhung |
|---|---|---|---|
| GDV-Muster | keine Nachversicherungsgarantie im Muster enthalten | ||
| Alte Leipziger | 12 Monate | bis 50 Jahre (Ausbaugarantie ohne Anlass: bis 40) | je Ereignis 6.000 € Jahresrente (12.000 € bei Beitragsbemessungsgrenze oder nachhaltigem Einkommens-/Gewinnanstieg), insgesamt 18.000 €; Berufseinsteiger zusätzlich 18.000 €, alle Erhöhungen zusammen höchstens 30.000 € |
| Nürnberger | 12 Monate | unter 50 Jahren (ohne Anlass: unter 40) | bis zu 50 % der zuletzt geltenden Monatsrente; Summe höchstens 4.000 € monatlich (ohne Anlass 3.000 €); Berufseinsteigergarantie bis 100 % |
| Barmenia SoloBU (2021) | 6 Monate | unter 45 Jahren (ohne Anlass: unter 35) | mindestens 100 € monatlich je Erhöhung, höchstens 50 % der anfänglichen Rente je Schritt; insgesamt 30.000 € jährlich, drei Erhöhungen |
| Allianz (Herstellerseite) | 12 Monate Antragsfrist | bis Alter 50 (anlassunabhängig bis 40, in den ersten 5 Vertragsjahren) | Höchstbeträge in unserer Auswertung nicht erfasst |
| LV 1871 (Herstellerseite) | 12 Monate | ereignisunabhängig bis Alter 50 mit Wartezeit von 3 Jahren (Wiki-Seite) | ereignisabhängig bis zu 50 % bis zur berufsindividuellen Obergrenze; ereignisunabhängig 250 € (Wiki-Seite) |
Die Tabelle zeigt Spannen, keinen Qualitätsvergleich. Die Barmenia-Ausgabe 01/2021 ist älter als die anderen Dokumente; die Frist von sechs Monaten beschreibt dieses Dokument, nicht das heutige Angebot des Hauses. Die Maklerseite transparent-beraten.de (Stand 12.10.2026, Sekundärquelle) nennt als heute übliche Werte eine Frist von meist 12 Monaten und eine Erhöhung je Anlass von typisch 250 bis 500 € monatlich.
Was unterscheidet Anlass-Erhöhung und Erhöhung ohne Anlass?
Die ereignisabhängige Erhöhung setzt ein Ereignis voraus, das Sie nachweisen; die ereignisunabhängige Erhöhung benötigt keinen Anlass, ist aber zeitlich und altersmäßig eng begrenzt. Beide können mit Höchstgrenzen kombiniert sein. In den gelesenen Werken sind die Alters- und Zeitgrenzen der Anlass-Variante weiter gefasst als die der anlasslosen.
Im Detail: Nürnberger erlaubt die ereignisunabhängige Erhöhung einmalig innerhalb der ersten fünf Jahre vor dem 40. Geburtstag, um bis zu 50 % der Monatsrente, mit einer Gesamtgrenze von 3.000 € monatlich; sie wird sechs Monate nach Zugang wirksam. Barmenia erlaubt sie in den ersten 60 Monaten vor dem 35. Geburtstag mit einer Antragsfrist von einem Monat, und nur eine der höchstens drei Erhöhungen darf anlasslos sein. Die Alte Leipziger kennt die „Ausbaugarantie“ innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsbeginn und bis 40 Jahre mit höchstens 6.000 € Jahresrente.
Wann greift die Nachversicherung?
Sie greift, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person muss gesund genug sein, dass noch keine Berufsunfähigkeit und keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, der Vertrag muss beitragspflichtig laufen, und die Frist darf nicht verstrichen sein. Auch Höchstgrenzen für Rente und Einkommensverhältnis begrenzen die Erhöhung.
- Kein Leistungsfall: Die Alte Leipziger verlangt, dass die Person weder berufsunfähig noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Die Nürnberger verneint die Erhöhung bei Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Dienstunfähigkeit, Leistungsantrag, Erwerbsminderung oder entsprechendem Antrag; bei der anlasslosen Erhöhung darf die Person in den letzten zwölf Monaten nicht länger als zwei Wochen durchgehend arbeitsunfähig gewesen sein. Barmenia lässt das Recht erlöschen, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten ist, Leistungen beantragt wurden oder AU-Leistungen insgesamt mindestens 18 Monate erbracht wurden.
- Vertrag aktiv: Wer gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, verliert das Recht (Barmenia). Während einer Beitragspause können Sie nach der Alte Leipziger weder Ausbau- noch Nachversicherungsgarantie ausüben (§ 23 Abs. 1).
- Risikoprüfung beim Abschluss: Verträge, die ohne oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande kamen, schließt die Alte Leipziger aus; die Nürnberger verlangt vollständige Risikoprüfung des Vertrags oder eines Vorvertrags.
- Einkommensrelation: Die gesamte Rente darf bei Nürnberger 70 % des Bruttoeinkommens und bei Barmenia 60 % nicht übersteigen; bei Alte Leipziger muss die Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen.
- Frist: Nach Fristablauf prüft die Alte Leipziger das Risiko erneut.
Wie wird der erhöhte Teil berechnet?
Der Beitrag für den Zusatz wird nicht nach dem Alter beim Abschluss berechnet, sondern nach dem erreichten Alter und der Restlaufzeit. Barmenia nennt dafür das Alter am Erhöhungstermin, die restliche Beitragszahlungsdauer, die dann für neue Verträge geltenden Rechnungsgrundlagen und die bei Abschluss vorgenommene Risikoeinschätzung. Die Nürnberger rechnet nach dem ursprünglichen Tarif mit Alter und Restdauer zum Erhöhungstermin.
Die Alte Leipziger unterscheidet: Die Erhöhung im bestehenden Vertrag bleibt beim ursprünglichen Risiko; bei einer Erhöhung in einem neuen Vertrag gelten die dann gültigen Tarife, Bedingungen und Steuerregelungen sowie die aktuellen Annahmerichtlinien. Das heißt: Die Nachversicherung ist kein Bestandsschutz für den alten Beitragssatz, sondern ein Zugangsrecht ohne Gesundheitsprüfung.
Welche Nachweise verlangen die Versicherer?
Der Versicherer verlangt in der Regel einen schriftlichen Nachweis des Anlasses, der innerhalb der Frist in Textform eingeht. Bei Einkommenssteigerungen sind das Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide, bei Selbstständigen Gewinnnachweise für drei Jahre im Vergleich zu den drei Jahren davor, bei Familienereignissen Urkunden. Einzelheiten stehen im Bedingungswerk.
Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen die Wortlaute. Die Nürnberger verlangt, dass Erhöhungsantrag und alle erforderlichen Nachweise innerhalb von 12 Monaten ab dem Ereignis in Textform zugehen (§ 15 Abs. 3). Barmenia verlangt die Vorlage schriftlicher Nachweise innerhalb von sechs Monaten (§ 17 Abs. 1). Für Berufseinsteiger fordert die Alte Leipziger einen Arbeitsvertrag, eine ausbildungsentsprechende Tätigkeit und ein entsprechendes Gehalt, das nachzuweisen ist (§ 25 Abs. 3). Die Nürnberger hält ausdrücklich fest, dass sie trotz des Verzichts auf die Risikoprüfung prüfen darf, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Gestaltungsmöglichkeit erfüllt sind.
Weniger bekannt sind Anlässe, die einen weggefallenen Schutz ersetzen sollen: Alle drei gelesenen Werke nennen den Verlust von BU-Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung oder einem Versorgungswerk als Anlass; die Nürnberger zusätzlich den Wegfall des Invaliditätsschutzes der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer Gesetzesänderung. Wer in einer solchen Lage ist, sollte den Tag des Wegfalls und das Fristende schriftlich festhalten.
Wie viel Lücke lässt sich schließen? Ein Rechenbeispiel
Ein Modellfall zeigt die Größenordnung. Das Nettogehalt beträgt 3.200 €. Als Orientierungswert gilt häufig die Empfehlung, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Finanztip, Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Der Orientierungswert lautet: möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts – das wären hier 2.560 €. Die vorhandene Rente von 1.500 € lässt eine Lücke von 1.060 €.
| Schritt | Rente neu | Verbleibende Lücke |
|---|---|---|
| Ausgangslage | 1.500 € | 1.060 € |
| Nach 1 Anlass (+250 €) | 1.750 € | 810 € |
| Nach 2 Anlässen | 2.000 € | 560 € |
| Nach 3 Anlässen | 2.250 € | 310 € |
| Nach 4 Anlässen | 2.500 € | 60 € |
Die Zahlen sind eine Rechenaufgabe, keine Prognose: Wie viele Anlässe eintreten, kann niemand vorhersagen, und Höchstgrenzen wie 3.000 € Gesamtrente oder 70 % des Bruttoeinkommens können vorher greifen. Mit Ihren Werten rechnet der Rente-erhöhen-Rechner.
Nachversicherung, Dynamik oder neuer Vertrag im Vergleich
| Weg | Gesundheitsprüfung | Ablauf | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Nachversicherungsgarantie | nein, im Rahmen der Voraussetzungen | Antrag mit Nachweis des Anlasses | Fristen, Altersgrenze, Höchstgrenzen |
| Beitragsdynamik | nein | planmäßig jährlich, ohne Anlass | Beitrag steigt laufend; Satz bei Abschluss gewählt |
| Neuer Vertrag oder Erhöhung mit Prüfung | ja, zum erreichten Alter | neuer Antrag | Annahme nicht sicher; Bedingungen des Neuvertrags |
Einen Überblick über das Erhöhen bei Bestandsverträgen gibt der Ratgeber BU erhöhen. Der Rechner Nachversicherung und Dynamik stellt Anlässe und Dynamik gegenüber.
Was die Nachversicherungsgarantie bringt – und worauf Sie achten
Das bringt die Garantie
- Keine neue Gesundheitsprüfung bei den vereinbarten Anlässen.
- Die Rente kann mit Familie und Einkommen mitwachsen, ohne dass Sie eine Dynamik vom ersten Tag an zahlen.
- Der Beitrag steigt erst, wenn Sie das Recht nutzen.
Das nutzen Sie am besten rechtzeitig
- Fristen von 6 bis 12 Monaten: Mit Kalendernotiz sicher einzuhalten.
- Alters- und Höchstgrenzen: früh nutzen, solange sie weit reichen.
- Der erhöhte Teil wird zum erreichten Alter kalkuliert – der alte Teil bleibt unverändert günstig.
Was Sie tun können
Liste der Anlässe suchen
Im Abschnitt „Gestaltungsmöglichkeiten“ oder „Nachversicherung“ Ihrer Bedingungen steht die Liste; Besondere Bedingungen und Nachträge gehören dazu.
Fristen kalendarisch sichern
Tragen Sie jeden Anlass mit Datum und Fristende ein: Heirat, Geburt, Gehaltsbescheinigung, Darlehensvertrag. Der Nachweis muss meist in Textform beim Versicherer eingehen.
Höchstgrenzen prüfen
Rechnen Sie, ob Rente plus gewünschte Erhöhung unter den Gesamtgrenzen und der Einkommensrelation bleibt.
Vor dem Antrag fragen
Fragen Sie schriftlich, welche Unterlagen der Versicherer akzeptiert und zu welchem Beitrag die Erhöhung wirksam wird.
Für Berufseinsteiger gibt es zusätzliche Details im Ratgeber zur Nachversicherungsgarantie beim Berufsstart. Ob Ihre Klausel marktüblich formuliert ist, prüft der Klausel-Check; die Einordnung der Marktlage steht unter Marktstandards der BU-Bedingungen. Den Gesamtüberblick bietet die Seite BU-Klauseln im Überblick, die persönliche Einordnung der Bedingungs-Check – kostenlos, unverbindlich und ohne Gesundheitsfragen.
Bitte beachten Sie: Diese Seite beschreibt Dokumente mit Stand; sie bewertet keinen Versicherer und ersetzt keine Beratung zu Ihrem Vertrag. Ob Sie die Nachversicherung nutzen sollten, hängt von Ihrer Lücke, dem Beitrag und Ihrer Planung ab.
Klausel-Checkliste kostenlos per E-Mail
Zehn Prüfpunkte, Marktstandards, Fristen bei Erhöhung und Wechsel und Fragen an den Berater. Ohne Gesundheitsangaben.
- Die zehn Klauseln, die den Leistungsfall entscheiden
- Marktstandards und Fristen mit Quelle und Stand
- Prüfen, erhöhen, wechseln: die Reihenfolge, die Lücken vermeidet
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Meine Klausel-Checkliste (PDF)Häufige Fragen
Was ist eine Nachversicherungsgarantie in der BU?
Sie erlaubt, die versicherte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen oder innerhalb eines Zeitraums nach Vertragsbeginn zu erhöhen, ohne dass der Versicherer erneut Gesundheitsfragen stellt. Sie ist eine vertragliche Option, kein Gesetzesanspruch.
Wie lange habe ich nach einem Anlass Zeit?
In den gelesenen Bedingungen 12 Monate bei Alte Leipziger (§ 25) und Nürnberger (§ 15 Abs. 3) und 6 Monate bei Barmenia SoloBU (§ 17, Ausgabe 01/2021). Wer die Frist versäumt, verliert den Anlass; die Alte Leipziger prüft dann das Risiko erneut. Fristen ändern sich mit der Fassung der Bedingungen.
Bis zu welchem Alter gilt die Nachversicherungsgarantie?
Je nach Wortlaut bis zum 45. Lebensjahr (Barmenia, 01/2021) oder bis zum 50. Lebensjahr (Alte Leipziger 01.2026, Nürnberger 07.2026, Allianz-Seite). Erhöhungen ohne Anlass enden früher, häufig mit 35 oder 40 Jahren.
Kann ich die Rente bei jeder Gehaltserhöhung anpassen?
Nein. Einkommenssteigerungen berechtigen nur bei den im Vertrag genannten Schwellen, zum Beispiel mindestens 10 % mehr Bruttoeinkommen im Vergleich zum Vorjahr (Alte Leipziger, Barmenia) oder bei Nürnberger mindestens 250 € oder 10 % gegenüber dem Vormonat. Für Selbstständige gelten Gewinnschwellen, etwa 30 % im Dreijahresvergleich.
Wann kann die Nachversicherung scheitern?
Etwa wenn bei Antrag bereits Berufsunfähigkeit oder eine Krankschreibung vorliegt, der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, die Höchstgrenzen erreicht sind oder die Gesamtrente einen Anteil des Bruttoeinkommens übersteigen würde (Nürnberger: 70 %, Barmenia: 60 %). Prüfen Sie die Voraussetzungen in Ihren Bedingungen vorab.
Ist die Nachversicherung günstiger als ein neuer Vertrag?
Sie erspart die neue Gesundheitsprüfung, der erhöhte Teil wird aber zu Ihrem erreichten Alter kalkuliert. Ob sich der Beitrag lohnt, hängt von Alter, Beruf und Tarif ab. Für Ihre Zahlen hilft der Nachversicherungs- und Dynamik-Rechner.
Quellen
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen) – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300 – Stand 01.2026, § 25, abgerufen 25.10.2026
- Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (GN331083) – Stand 07.2026, § 15, abgerufen 25.10.2026
- Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859) – Ausgabe 01/2021, § 17, abgerufen 25.10.2026
- Allianz: Erhöhungsoptionen und dynamische Anpassung – Herstellerseite, © 2026, abgerufen 25.10.2026
- LV 1871: Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Herstellerseite, abgerufen 25.10.2026
- infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025 (Kriterium Erhöhungsoption ohne Anlass), abgerufen 25.10.2026
- transparent-beraten.de: Nachversicherungsgarantie in der BU (Maklerseite, Sekundärquelle) – Stand 12.10.2026, abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.