Inhalt (10 Abschnitte)
- Was ist die Karenzzeit in der BU?
- Wie wirkt sich die Karenzzeit auf Rente und Beitragsbefreiung aus?
- Was kostet die Karenzzeit im Modell?
- Welche Beitragsfolgen hat die Karenzzeit im Zeitverlauf?
- Wo wirkt die Karenzzeit noch?
- Welche Fragen sollten Sie vor einer Karenzzeit beantworten?
- Wie hängen Karenzzeit und AU-Klausel zusammen?
- Wie unterscheidet sich die Karenzzeit von Wartezeit, Rückwirkung und Prognose?
- Was die Karenzzeit bringt – und was Sie beachten
- Was Sie tun können
- Mit einer Karenzzeit zahlt der Versicherer die BU-Rente erst nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums nach Eintritt der Berufsunfähigkeit; dafür ist der Beitrag geringer (Alte Leipziger, 01.2026, § 7 Abs. 4).
- Ob die Beitragsbefreiung ebenfalls aufgeschoben wird, ist unterschiedlich geregelt: Alte Leipziger und Barmenia (Ausgabe 01/2021) leisten die Beitragsbefreiung unabhängig von der Karenzzeit, die Nürnberger (07.2026) schiebt Beitragsbefreiung und Rente gemeinsam auf.
- Die Karenzzeit gilt in den gelesenen Werken nur, wenn die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen bestanden hat und bei deren Ablauf noch andauert; bei erneuter Berufsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten aus derselben Ursache wird bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.
- Im Modell mit 1.500 € Monatsrente entgehen bei sechs Monaten Karenzzeit 9.000 € Rente, bei zwölf Monaten 18.000 €, bei 24 Monaten 36.000 €.
- Mit der garantierten Rentensteigerung lässt sich die Karenzzeit bei der Alte Leipziger nicht kombinieren.
Eine Karenzzeit verschiebt den Beginn der BU-Rente um einen vereinbarten Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit; dafür ist der Beitrag geringer. In den gelesenen Bedingungen entsteht der Rentenanspruch erst, wenn die Berufsunfähigkeit die gesamte Karenzzeit bestanden hat. Im Modell entgehen bei zwölf Monaten Karenzzeit 18.000 € Rente – ohne Karenzzeit zahlt der Vertrag ab Beginn.
Was ist die Karenzzeit in der BU?
Die Karenzzeit ist ein Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, für den keine Rente gezahlt wird. Sie ist freiwillig und im Vertrag vereinbart. Dafür senkt sie den Beitrag, weil der Versicherer das Risiko der ersten Monate nicht trägt. Das GDV-Muster (21.07.2025) kennt keine Karenzzeit; sie ist ein Baustein einzelner Tarife.
Die Alte Leipziger beschreibt sie in § 7 Abs. 4 so: Sie können eine Karenzzeit vereinbaren und zahlen dann einen geringeren Beitrag; die Rente wird erstmals zum Anfang des Monats gezahlt, nachdem die Karenzzeit endet, sofern die versicherte Person während der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig war und es nach deren Ende noch ist. Infinma führt unter dem Kriterium „Leistungsbeginn“ die Ausprägung „Leistungsbeginn nach obligatorischer Karenzzeit“ neben dem Marktstandard des Monatsbeginns auf. Bei Swiss Life (BUZ, 07.2021) heißt es dagegen ausdrücklich: „Es ist keine Karenzzeit vereinbart.“
Wie wirkt sich die Karenzzeit auf Rente und Beitragsbefreiung aus?
Die Karenzzeit verschiebt in jedem Fall den Rentenbeginn. Ob sie auch die Beitragsbefreiung verschiebt, regeln die Bedingungen unterschiedlich: Alte Leipziger und Barmenia lassen die Beitragsbefreiung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gelten, die Nürnberger schiebt Rente und Beitragsbefreiung gemeinsam auf und lässt die Karenzzeit-Beiträge verfallen.
| Dokument | Rentenbeginn | Beitragsbefreiung | Anrechnung bei erneuter BU |
|---|---|---|---|
| Alte Leipziger | Anfang des Monats nach Ende der Karenzzeit | Beitragsbefreiung bereits ab Anfang des Monats nach Eintritt der BU | 24 Monate, gleiche Ursache |
| Nürnberger | mit Ablauf des Versicherungsmonats, in dem die Karenzzeit abläuft | ebenfalls erst mit Ablauf der Karenzzeit; Beiträge der Karenzzeit werden weder erstattet noch gestundet | 24 Monate, gleiche Ursache |
| Barmenia SoloBU (2021) | mit Ablauf der Karenzzeit | „Eine vereinbarte Karenzzeit erstreckt sich nicht auf die Beitragsbefreiung“ | 24 Monate, gleiche Ursache |
| Swiss Life BUZ (2021) | keine Karenzzeit vereinbart | ||
Hinter dem gleichen Wort verbergen sich also zwei Varianten: Karenzzeit nur für die Rente und Karenzzeit für Rente und Beitragsbefreiung. Die zweite ist für die versicherte Person spürbar härter, weil die Beiträge der Karenzzeit zu zahlen bleiben und nicht zurückfließen. Die Nürnberger begründet das ausdrücklich mit der fortbestehenden Beitragszahlungspflicht während der Karenzzeit.
Was kostet die Karenzzeit im Modell?
Die Karenzzeit kostet die Rente der ersten Monate. Im Modell mit 1.500 € monatlich ergeben sich ohne Tarifwerte klare Beträge: sechs Monate Karenzzeit entsprechen 9.000 € nicht gezahlter Rente, zwölf Monate 18.000 € und 24 Monate 36.000 €. Die Ersparnis beim Beitrag hängt von Tarif und Beruf ab und ist hier bewusst nicht beziffert.
| Karenzzeit | Rechnung | Nicht gezahlte Rente | Zum Vergleich: Rente in 12 Monaten |
|---|---|---|---|
| 3 Monate | 3 × 1.500 € | 4.500 € | 18.000 € |
| 6 Monate | 6 × 1.500 € | 9.000 € | 18.000 € |
| 12 Monate | 12 × 1.500 € | 18.000 € | 18.000 € |
| 24 Monate | 24 × 1.500 € | 36.000 € | 18.000 € |
Der Vergleich gilt nur für die Zeit der Karenzzeit. Wer während der Karenzzeit auf Ersparnisse, Krankengeld oder Entgeltfortzahlung zurückgreifen kann, rechnet anders als jemand, der keine Reserve hat. Rechnen Sie mit Ihren Werten; der Rente-erhöhen-Rechner zeigt die Lücke zum Orientierungswert, in der eine Karenzzeit noch weiter schwächt.
Welche Beitragsfolgen hat die Karenzzeit im Zeitverlauf?
Die Unterschiede zwischen den Wortlauten werden im Zeitverlauf sichtbar. Das folgende Modell nimmt an, dass die Berufsunfähigkeit im Monat 0 eintritt, die Karenzzeit sechs Monate dauert, die Rente 1.500 € beträgt und der Beitrag 100 € monatlich (Beispielwert ohne Tarifbezug).
| Werk mit Karenzzeit nur für die Rente (Muster Alte Leipziger, Barmenia) | Werk mit Karenzzeit auch für die Beitragsbefreiung (Muster Nürnberger) | |
|---|---|---|
| Monate 1 bis 6 (Karenzzeit) | keine Rente; Beitragsbefreiung wirkt, Beiträge 0 € | keine Rente; Beiträge laufen weiter: 6 × 100 € = 600 € |
| Ab Monat 7 | Rente 1.500 € monatlich; keine Beiträge | Rente 1.500 € monatlich; Beitragsbefreiung greift |
| Rückerstattung der Karenzzeit-Beiträge | entfällt (nicht gezahlt) | nein – weder erstattet noch gestundet |
| Summe bis Monat 12 aus Sicht der versicherten Person | 6 × 1.500 € = 9.000 € Rente | 9.000 € Rente, abzüglich 600 € Beiträge |
Das Beispiel soll nur den Mechanismus zeigen: Die Wortlaute unterscheiden sich nicht nur im Rentenbeginn, sondern im Zahlungsstrom während der Karenzzeit. Wie hoch Beitrag und Ersparnis tatsächlich sind, steht in Ihrem Versicherungsschein; allgemeine Beitragsbeispiele finden Sie nicht auf dieser Seite, weil sie vom Tarif abhängen.
Wo wirkt die Karenzzeit noch?
Die Karenzzeit gilt nicht nur für die klassische BU-Rente. In den gelesenen Wortlauten erstreckt sie sich auch auf andere Leistungen, die der Vertrag vorsieht: die AU-Leistung, befristete Anerkenntnisse, die Krebsklausel und die speziellen Beeinträchtigungen. Die Tabelle zeigt die Fundstellen im Einzelnen.
| Leistung | Wirkung der Karenzzeit | Fundstelle |
|---|---|---|
| AU-Leistung | Karenzzeit gilt auch hier; Anrechnung auf die längste Leistungsdauer von 24 Monaten (Alte Leipziger); bei Barmenia entsteht der AU-Rentenanspruch erst mit Ablauf der Karenzzeit | AL § 10 Abs. 7; BA § 1 Abs. 7 |
| Befristetes Anerkenntnis | Karenzzeit gilt auch für befristete Leistungen | AL § 15 Abs. 2 |
| Krebsklausel / vereinfachter Nachweis | Karenzzeit gilt auch; sie wird auf den 18-monatigen Leistungszeitraum angerechnet (Alte Leipziger); Vorschüsse der Nürnberger setzen voraus, dass eine etwaige Karenzzeit abgelaufen ist | AL § 9 Abs. 5; NB § 1 Abs. 23 |
| Spezielle Beeinträchtigung (Nürnberger) | Die maximalen 24 Monatsrenten verkürzen sich um die Monatsrenten, die auf die Karenzzeit entfallen | NB § 1 Abs. 6 |
Das heißt: Wer eine Karenzzeit vereinbart, sollte nicht nur den Rentenbeginn bei Berufsunfähigkeit im Blick haben, sondern auch die Zusatzbausteine. Eine Krebsklausel mit schneller Leistung verliert an Wirkung, wenn die Karenzzeit auf den Leistungszeitraum angerechnet wird.
Welche Fragen sollten Sie vor einer Karenzzeit beantworten?
Die Karenzzeit ist eine Abwägung zwischen dem Beitrag, den Sie sparen, und der Absicherung der ersten Monate im Leistungsfall. Hilfreich ist ein ehrlicher Blick auf die eigene finanzielle Lage, bevor die Vereinbarung gilt und sich nicht mehr ohne Weiteres ändern lässt. Die folgenden Fragen strukturieren diesen Blick.
- Wie lange könnten Sie ohne BU-Rente aus Rücklagen, Partnereinkommen oder anderen Leistungen leben?
- Besteht ein Anspruch auf Krankengeld oder Entgeltfortzahlung? Selbstständige und Nichterwerbstätige haben oft keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch, was die Alte Leipziger bei der Nachweisform der AU ausdrücklich berücksichtigt (§ 10 Abs. 3); wie Selbstständige sich bei Krankschreibung absichern, zeigt Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
- Lässt sich die Karenzzeit später ändern oder streichen, und zu welchen Bedingungen?
- Gilt sie für alle Leistungen oder nur für die Rente?
- Wie hoch ist die Ersparnis im Verhältnis zur fehlenden Rente der ersten Monate – und kann der Berater beides für Ihren Tarif nennen?
Wie hängen Karenzzeit und AU-Klausel zusammen?
Karenzzeit und Arbeitsunfähigkeitsklausel können sich überlagern. Die Alte Leipziger wendet die Karenzzeit auch auf die AU-Leistung an und rechnet sie auf die längste AU-Leistungsdauer von 24 Monaten an (§ 10 Abs. 7). Barmenia rechnet eine bei der Rentenzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit bereits zurückgelegte Karenzzeit auf die spätere BU-Rente an, wenn dieselbe Ursache vorliegt (§ 1 Abs. 12).
Die Nürnberger verkürzt die maximale Leistung von 24 Monatsrenten bei speziellen Beeinträchtigungen um die Zahl der Monatsrenten, die auf die Karenzzeit entfallen (§ 1 Abs. 6). Wer beide Bausteine kombinieren will, sollte nachlesen, ob die Karenzzeit auch für befristete Anerkenntnisse gilt: Die Alte Leipziger bejaht das (§ 15 Abs. 2). Die AU-Klausel behandelt die Seite AU-Klausel.
Wie unterscheidet sich die Karenzzeit von Wartezeit, Rückwirkung und Prognose?
Karenzzeit wird oft mit anderen Fristen verwechselt, die im Vertrag stehen. Sie unterscheidet sich von der Wartezeit vor dem Vertragsbeginn, von der rückwirkenden Leistung und vom Prognosezeitraum, weil sie allein im Leistungsfall greift und allein den Zahlbeginn verschiebt. Die Gegenüberstellung hilft beim Einordnen.
- Wartezeit vor Vertragsbeginn: Das ist eine Zeit, in der noch kein Schutz besteht. In den gelesenen Werken beginnt der Schutz mit Vertragsabschluss, nicht erst nach einer Wartezeit (GDV-Muster § 4, Nürnberger § 4 Abs. 1). Die Karenzzeit setzt dagegen erst im Leistungsfall an.
- Rückwirkende Leistung: Sie regelt, ob die Rente für die Zeit seit Eintritt der Berufsunfähigkeit nachgezahlt wird; eine Karenzzeit schließt einen Teil davon aus. Mehr bei rückwirkende Leistung.
- Prognosezeitraum: Er bestimmt, ab wann Berufsunfähigkeit vorliegt; die Karenzzeit bestimmt, ab wann gezahlt wird. Siehe Prognosezeitraum.
- Garantierte Rentensteigerung: Bei der Alte Leipziger nicht mit der Karenzzeit kombinierbar (§ 7 Abs. 4); Details bei der Beitragsdynamik und Leistungsdynamik.
Was die Karenzzeit bringt – und was Sie beachten
Das bringt die Karenzzeit
- Ein geringerer Beitrag, wenn der Tarif eine Karenzzeit anbietet.
- Bei guter Rücklage lässt sich die Lücke der ersten Monate überbrücken.
- Die Beitragsbefreiung bleibt in einzelnen Werken von der Karenzzeit unberührt.
Das bedenken Sie dabei
- Die Rente der Karenzzeit fehlt im Leistungsfall – im Modell 9.000 € bis 36.000 €; eine Rücklage überbrückt sie.
- Bei einzelnen Werken laufen die Beiträge der Karenzzeit weiter und werden nicht erstattet.
- Kombinationen mit Dynamik oder Rentensteigerung können ausgeschlossen sein – ohne Karenzzeit zahlt die Rente ab Beginn.
Was Sie tun können
Vereinbarung finden
Im Versicherungsschein steht, ob eine Karenzzeit vereinbart ist und wie lang sie ist. Fehlt der Eintrag, gilt keine – so wie bei Swiss Life ausdrücklich formuliert.
Beitragsbefreiung klären
Lesen Sie, ob die Karenzzeit auch die Beitragsbefreiung aufschiebt und ob Beiträge der Karenzzeit zurückfließen.
Anrechnung prüfen
Notieren Sie, wie lange eine bereits zurückgelegte Karenzzeit bei erneuter Berufsunfähigkeit angerechnet wird (hier: 24 Monate, gleiche Ursache).
Kombinationen klären
Fragen Sie, wie sich Karenzzeit zu AU-Klausel, Dynamik und befristetem Anerkenntnis verhält.
Die Karenzzeit gehört zu den Punkten, die der Klausel-Check nicht gewichtet, aber als offene Frage markiert. Alle Klauseln im Überblick finden Sie unter BU-Klauseln im Überblick, die Marktlage in den Marktstandards. Wer seine Situation einordnen möchte, startet den Bedingungs-Check – kostenlos, unverbindlich und ohne Gesundheitsfragen. Diese Seite beschreibt Dokumente mit Stand und bewertet keinen Versicherer.
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Meine Klausel-Checkliste (PDF)Häufige Fragen
Was ist eine Karenzzeit in der BU?
Ein vereinbarter Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem noch keine Rente gezahlt wird. Dafür ist der Beitrag geringer. Die Rente beginnt erst nach Ablauf, wenn die Berufsunfähigkeit während der gesamten Karenzzeit bestanden hat und weiter andauert.
Wird bei Karenzzeit auch der Beitrag befreit?
Das hängt vom Wortlaut ab. Die Alte Leipziger und Barmenia (Ausgabe 01/2021) befreien auch während der Karenzzeit ab Berufsunfähigkeit; die Nürnberger lässt Beitragsbefreiung und Rente erst mit Ablauf der Karenzzeit entstehen und erstattet oder stundet die Beiträge der Karenzzeit nicht (§ 1 Abs. 22).
Kann man eine Karenzzeit mit der AU-Klausel kombinieren?
In den gelesenen Werken ja, mit Besonderheiten. Die Alte Leipziger wendet die Karenzzeit auch auf die AU-Leistung an und rechnet sie auf die längste AU-Leistungsdauer von 24 Monaten an; Barmenia rechnet eine bei der AU zurückgelegte Karenzzeit auf die spätere BU-Rente an, wenn dieselbe Ursache vorliegt.
Lohnt sich eine Karenzzeit?
Das hängt von Ihrem finanziellen Puffer, Ihren anderen Absicherungen und der Beitragsersparnis ab. Als Orientierung zeigt die Modellrechnung auf dieser Seite, welche Rente während der Karenzzeit ausfällt; die Ersparnis nennen wir nicht, weil sie von Tarif und Beruf abhängt.
Gilt die Karenzzeit auch bei erneuter Berufsunfähigkeit?
Teilweise. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und tritt innerhalb von 24 Monaten aus derselben Ursache erneut BU ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit nach Alte Leipziger (§ 7 Abs. 4), Nürnberger (§ 1 Abs. 2) und Barmenia (§ 1 Abs. 2) angerechnet.
Quellen
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300 – Stand 01.2026, § 7 Abs. 4, § 10 Abs. 7, § 15 Abs. 2, abgerufen 25.10.2026
- Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (GN331083) – Stand 07.2026, § 1 Abs. 2, 6, 22, abgerufen 25.10.2026
- Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859) – Ausgabe 01/2021, § 1 Abs. 2, 7, 12, abgerufen 25.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07) – Stand 07.2021, Abschnitt 17, abgerufen 25.10.2026
- infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025, Kriterium Leistungsbeginn, abgerufen 25.10.2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen) – Stand 21.07.2025 (enthält keine Karenzzeit), abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.