Ratgeber

BU-Leistungsquote: Was Studien zur Bewilligung und Dauer sagen

Rund vier von fünf entschiedenen Leistungsanträgen werden anerkannt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest 2026; Franke & Bornberg 2026) – gute Bedingungen und vollständige Unterlagen stärken Ihre Position zusätzlich. Diese Übersicht stellt die veröffentlichten Quoten mit Herausgeber, Datenjahr und Fallzahl nebeneinander und erklärt, was sie bedeuten und wie Sie Ihre Chancen mit den richtigen Klauseln und vollständigen Unterlagen stärken.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Wie hoch ist die Leistungsquote der BU?
  2. Was die Quote misst – und was nicht
  3. Wie lange dauert die Leistungsprüfung?
  4. Was zur Anerkennung führt – und worauf es ankommt
  5. Ursachen der Berufsunfähigkeit im Leistungsfall
  6. Warum wir keine Quoten je Versicherer nennen
  7. So lesen Sie eine Leistungsquoten-Studie
  8. Psychische Erkrankungen: Mit vollständigen Unterlagen zur Anerkennung
  9. Ist die Quote gestiegen oder gesunken?
  10. Was Sie aus den Zahlen für Ihren Vertrag ableiten können
  11. Methodik und Pflege dieser Übersicht
Das Wichtigste in Kürze
  • Rund 80 % der Anträge auf BU-Rente werden bewilligt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026); Franke & Bornberg nennt für Entscheidungen des Jahres 2024 knapp 80 % bei 36.128 Fällen von 16 Versicherern.
  • Die Regulierungsdauer lag 2024 im Schnitt bei 201 Tagen (Vorjahr 189); bei psychischen Erkrankungen dauert es bis zur Anerkennung im Mittel 286 Tage.
  • Die Quote bezieht sich auf entschiedene Anträge, nicht auf alle Meldungen; über die Hälfte der Nicht-Leistungen sind laut Franke & Bornberg (Fälle 2023) keine klassischen Ablehnungen, sondern etwa fehlende Mitwirkung oder zurückgezogene Anträge.
  • Fast 60 % der Ablehnungen sind medizinisch begründet, weil der versicherte BU-Grad nicht erreicht wurde; Verweisungen und Umorganisation machen zusammen 0,87 % der Entscheidungen aus.
  • Wir nennen keine Quoten einzelner Versicherer: Die Datenlage ist uneinheitlich, und eine Rangliste wäre irreführend.

Die BU leistet in der großen Mehrheit der Fälle: Rund 80 % der Anträge auf BU-Rente werden bewilligt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026). Franke & Bornberg nennt für Entscheidungen des Jahres 2024 knapp 80 % bei 36.128 Fällen von 16 Versicherern und einer durchschnittlichen Regulierungsdauer von 201 Tagen (Bericht vom 10.06.2026). Die Quote bezieht sich auf entschiedene Anträge.

Wie hoch ist die Leistungsquote der BU?

Es gibt keine amtliche Statistik zur Leistungsquote privater Berufsunfähigkeitsversicherer. Die veröffentlichten Zahlen stammen aus Umfragen und Auswertungen, die der Versicherungswirtschaft oder Ratinganalysten zuzuordnen sind. Die folgende Tabelle stellt sie nebeneinander – mit Herausgeber, Datenjahr, Basis und der Stufe, in der wir die Quelle gelesen haben. Sie ist eine Zusammenstellung zitierter Werte, keine eigene Erhebung.

Veröffentlichte BU-Leistungsquoten im Überblick. Quellen: Stiftung Warentest (19.05.2026), Franke & Bornberg (nach Berichten von cash-online und dasinvestment); Stand 25.10.2026. S = Sekundärbericht, Studie nicht eingesehen
HerausgeberEntscheidungen des JahresBasisQuoteStufe
GDV-Umfrage (zitiert von Stiftung Warentest)nicht genanntUmfrage unter BU-Versicherernrund 80 %zitiert
Franke & Bornberg, Studie 2026202436.128 Fälle, 16 Versicherer, Bestand 9,31 Mio. Versicherteknapp 80 %S
Franke & Bornberg (nach cash-online, 20.10.2022)2021Marktabdeckung > 60 %, 7,76 Mio. Verträgeca. 80 % (vier von fünf)S
Franke & Bornberg (nach dasinvestment, 13.08.2019)2017sechs Versicherer, ca. 32.800 Neuanmeldungenknapp 83 %S

Die Zahlen liegen über sieben Jahre nahe beieinander. Das spricht dafür, dass die hohe Größenordnung von etwa vier von fünf entschiedenen Anträgen stabil ist. Die Franke-&-Bornberg-Studie 2026 betont, dass die Quote von der Rentenhöhe unabhängig sei. Gleichzeitig gilt: Studien unterscheiden sich in Teilnehmern und Definitionen, und die Zusammensetzung der Versicherer ändert sich. Ein direkter Vergleich einzelner Jahre ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Welche Versicherer 2026 teilgenommen haben, nennt der Bericht: Allianz, Alte Leipziger, Axa, Continentale, DBV, Deutsche Ärzteversicherung, Dialog, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, Münchener Verein, Nürnberger, Signal Iduna, Stuttgarter und Zurich. Quoten einzelner Versicherer geben wir nicht wieder.

Was die Quote misst – und was nicht

Die Leistungsquote ist der Anteil der anerkannten Anträge an den entschiedenen Anträgen. Sie sagt nichts über die vielen Fälle, die gar nicht erst zu einem Antrag werden, über noch offene Verfahren oder über Personen, die ihren Antrag zurückziehen. Franke & Bornberg hat in früheren Auswertungen herausgearbeitet, dass über die Hälfte der „Nicht-Leistungen“ (Fälle 2023) keine klassischen Ablehnungen sind, sondern etwa fehlende Mitwirkung oder zurückgezogene Anträge (nach dasinvestment, Sekundärquelle). Wer Quoten vergleicht, sollte daher immer fragen: Welcher Nenner? Alle Meldungen, alle Anträge oder nur Entscheidungen? Der Bericht über die Studie 2026 definiert den Nenner nicht ausdrücklich; wir geben die Zahl deshalb als „knapp 80 % der entschiedenen Anträge“ wieder, wie die übrigen Quellen sie beschreiben.

Auch ein zweiter Punkt gehört zur Einordnung: Die Quote ist ein Mittelwert über sehr verschiedene Fälle. Unterschiede nach Beruf, Ursache und Antragsunterlagen gehen darin unter. Sie beschreibt, wie der Markt im Durchschnitt entscheidet, nicht, wie ein bestimmter Antrag ausgeht. Eine einzelne Quote eines einzelnen Versicherers wäre noch weniger aussagekräftig, weil sie von Berufsmix, Bestandsstruktur und Antragsverhalten abhängt.

Wie lange dauert die Leistungsprüfung?

Die durchschnittliche Regulierungsdauer lag laut Franke & Bornberg für Entscheidungen des Jahres 2024 bei 201 Tagen, nach 189 Tagen im Vorjahr. Anerkannte Fälle dauerten 192, abgelehnte 208 Tage. Bei psychischen Erkrankungen sind die Zeiten länger: 286 Tage bis zur Anerkennung und 278 Tage bis zur Ablehnung; Verletzungen und Unfälle liegen bei 216 und 237 Tagen. Die Grafik fasst die Zahlen zusammen.

Wie lange dauert die Leistungsprüfung? Regulierungsdauer in Tagen

Durchschnittliche Dauer bis zur Entscheidung, Entscheidungen des Jahres 2024, 16 Versicherer, 36.128 Fälle (Franke & Bornberg, Bericht vom 10.06.2026)

Alle Entscheidungen201 TageAnerkannte Fälle192 TageAbgelehnte Fälle208 TagePsychische Erkrankungen (Anerkennung)286 TageVerletzungen und Unfälle (Anerkennung)216 Tage

Franke & Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Entscheidungen 2024), nach Bericht in cash-online vom 10.06.2026 (Sekundärquelle, Studie nicht eingesehen). Vorjahr: 189 Tage insgesamt.

Für Betroffene bedeutet das: Die Prüfung dauert im Schnitt gut ein halbes Jahr – gute Bedingungen helfen, diese Zeit zu überbrücken. Beiträge laufen weiter, wenn sie nicht gestundet werden. Zwei Klauseln entlasten Sie finanziell während der Prüfung: die zinslose Beitragsstundung, die laut infinma (Stand 07/2025) am Markt durchgesetzt ist, und die AU-Klausel, die – sofern vereinbart – schon nach längerer Krankschreibung leistet. Gesetzlich muss der Versicherer nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG). Der Ablauf des Verfahrens steht unter BU-Leistungsfall: Ablauf, Fristen und Pflichten.

Was zur Anerkennung führt – und worauf es ankommt

Nach der Studie 2026 sind fast 60 % der Ablehnungen medizinisch begründet: Der versicherte BU-Grad wurde nicht erreicht – wo er erreicht wird und die Unterlagen vollständig sind, stehen die Chancen auf Anerkennung gut. Konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen machen zusammen nur 0,87 % der Entscheidungen aus. Bei psychischen Erkrankungen tritt in 17 % der Fälle eine Verletzung der Mitwirkungspflichten auf. Diese Zahlen widersprechen einem verbreiteten Eindruck: Die Klauseln, über die viel gestritten wird, sind selten der entscheidende Grund; mehr zählt, ob der Grad der Beeinträchtigung zur Definition passt und ob Unterlagen und Mitwirkung vollständig sind. Ältere Auswertungen (Franke & Bornberg, Fälle 2017) nennen als Hauptgründe ebenfalls das Nichterreichen des BU-Grads von 50 % und die Verletzung der Anzeigepflicht. Diese Seite behandelt Bedingungen und Verfahren; die Anzeigepflicht beim Antrag erklärt Ihnen auf Wunsch der Experte, der Ihren Vertrag prüft.

Was heißt das praktisch? Gute Klauseln zahlen sich aus: Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine kurze Prognose und die rückwirkende Leistung verändern, wie früh und auf welcher Grundlage gezahlt wird, auch wenn sie in der Statistik der Ablehnungen kaum vorkommen. Ebenso viel bewirkt Sorgfalt bei Antrag und Mitwirkung. Die Schritte beschreibt BU-Leistungsantrag stellen.

Ursachen der Berufsunfähigkeit im Leistungsfall

Die Ursachenstatistik zeigt, welche Erkrankungen zu Leistungsfällen führen. Nach Morgen & Morgen (Stand April 2026) sind psychische Erkrankungen mit 32,3 % die häufigste Ursache, vor dem Bewegungsapparat (17,6 %) und Krebs (16,3 %). Die Franke-&-Bornberg-Studie 2026 weist auf anderer Datenbasis 28,35 % (Psyche), 18,77 % (Muskel-Skelett) und 15,18 % (Krebs) aus. Frauen haben demnach mit 29,52 % einen höheren Anteil psychischer Ursachen als Männer mit 21,87 %. Die Unterschiede zwischen den Quellen zeigen, dass Prozentzahlen immer mit Jahr und Datenstand zitiert werden müssen.

Warum Menschen berufsunfähig werden: Ursachen im Leistungsfall

Anteil an den BU-Leistungsfällen in Prozent, Stand April 2026

Psyche32,3 %Skelett und Bewegungsapparat17,6 %Krebs16,3 %Sonstige Erkrankungen13,8 %Nerven (ohne Psyche)7,0 %Unfälle6,8 %Herz und Gefäße6,1 %

Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871 (Ursachenstatistik BU-Leistungsfälle). Die Franke-&-Bornberg-Studie 2026 nennt auf anderer Datenbasis 28,4 % (Psyche), 18,8 % (Bewegungsapparat), 15,2 % (Krebs).

Warum wir keine Quoten je Versicherer nennen

Im Netz kursieren Spannen von sehr niedrigen bis sehr hohen Quoten einzelner Versicherer. Für diese Zahlen haben wir keine Primärquelle eingesehen; sie unterscheiden sich in Nenner, Jahr und Teilnehmern und eignen sich nicht als Rangliste. Eine Quote sagt außerdem nichts darüber, wie ein Antrag mit Ihrer Diagnose, Ihrem Beruf und Ihren Unterlagen ausgeht. Wir halten deshalb zwei Linien ein: Wir zitieren nur Gesamtwerte mit Herausgeber, Jahr und Basis, und wir bewerten keinen Versicherer. Wer Versicherer vergleichen will, schaut besser auf den Wortlaut der Bedingungen – den Klausel-Check – und auf die Marktstandards in Marktstandards der BU-Bedingungen.

So lesen Sie eine Leistungsquoten-Studie

Wer eine Quote zitiert oder vergleicht, sollte fünf Fragen stellen. Erstens: Wer hat gerechnet? Ein Versicherungsverband, ein Ratinganalyst und eine Verbraucherorganisation haben unterschiedliche Interessen und Datenzugänge. Zweitens: Welches Jahr? Die Studie 2026 wertet Entscheidungen des Jahres 2024 aus; „2026“ im Titel bezeichnet das Erscheinungsjahr, nicht das Datenjahr. Drittens: Welche Teilnehmer? Franke & Bornberg nennt 16 Versicherer und mehr als 60 % der Leistungsfälle im Markt – andere Auswertungen erfassen sechs Versicherer und rund 32.800 Anmeldungen (Fälle 2017). Viertens: Welcher Nenner? Entschiedene Anträge, alle Anträge oder alle Meldungen ergeben verschiedene Quoten. Fünftens: Welche Stufe der Quelle? Ein Pressebericht über eine Studie ist etwas anderes als die Studie selbst. Wir kennzeichnen Sekundärberichte deshalb ausdrücklich.

Psychische Erkrankungen: Mit vollständigen Unterlagen zur Anerkennung

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache im Leistungsfall – 32,3 % bei Morgen & Morgen (Stand April 2026), 28,35 % bei Franke & Bornberg (Studie 2026). Sie prägen auch die Zahlen zur Dauer: Bis zur Anerkennung vergehen im Mittel 286 Tage, bis zur Ablehnung 278 Tage, deutlich mehr als bei Verletzungen und Unfällen (216 und 237 Tage). Bei psychischen Erkrankungen trat in 17 % der Fälle eine Verletzung der Mitwirkungspflichten auf. Das erklärt, warum Informationen zum Ablauf wichtig sind: Wer Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreicht, vermeidet einen der genannten Gründe für Nicht-Leistung. Bei über 300 untersuchten Post- und Long-COVID-Anträgen wurden laut derselben Studie 86 % anerkannt. Diese Einzelwerte sind Durchschnitte und sagen nichts über Ihren Antrag. Medizinische Fragen beantworten wir nicht; sie gehören zum behandelnden Arzt.

Ist die Quote gestiegen oder gesunken?

Die zitierten Werte liegen zwischen knapp 83 % (Entscheidungen 2017), etwa 80 % (2021) und knapp 80 % (2024). Ein Trend lässt sich daraus nicht ablesen: Die Studien haben verschiedene Teilnehmer, und die Quote schwankt im Rahmen der Methode. Deutlicher ist die Entwicklung bei der Dauer: Die durchschnittliche Regulierungsdauer stieg nach der Studie 2026 von 189 auf 201 Tage. Für Versicherte heißt das: Gute Bedingungen mit Stundung und AU-Klausel überbrücken die Prüfzeit – ein weiterer Grund, den Wortlaut vorab prüfen zu lassen.

Was Sie aus den Zahlen für Ihren Vertrag ableiten können

  • Prüfen Sie die Klauseln, die Zeit und Geld im Verfahren betreffen: Stundung, AU-Klausel, rückwirkende Leistung, Meldefristen.
  • Bewahren Sie Unterlagen auf: Arztberichte, Krankschreibungen und Berufsbeschreibung beschleunigen die Prüfung; fehlende Mitwirkung ist ein genannter Grund für Nicht-Leistung.
  • Kennen Sie Ihre Rechte: Anerkenntnis, Nachprüfung und Textform sind gesetzlich geregelt (§§ 173 bis 175 VVG); Beschwerde ist beim Versicherungsombudsmann kostenfrei möglich.
  • Planen Sie die Wartezeit finanziell: Die Prüfung dauert im Schnitt mehr als sechs Monate; fragen Sie nach Stundung und Vorschussregelungen.

Bei einem Streit mit dem Versicherer ist der Versicherungsombudsmann e. V. eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die kostenfrei arbeitet (Angabe des Vereins, abgerufen 25.10.2026); die BaFin ist keine Schiedsstelle und entscheidet keine Einzelfälle. Wer rechtliche Beratung braucht, kann sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale wenden. Wir vermitteln keine Anwälte und beraten nicht zu einzelnen Leistungsfällen.

Methodik und Pflege dieser Übersicht

Wir nehmen nur Zahlen auf, die ein Herausgeber veröffentlicht hat, und nennen Herausgeber, Datenjahr und Basis. Sekundärberichte kennzeichnen wir als solche; sobald uns die Originalstudie vorliegt, ersetzen wir sie. Wir aktualisieren die Übersicht, wenn neue Studien erscheinen (die Leistungspraxisstudie von Franke & Bornberg erscheint jährlich) und prüfen Zahlen vor Veröffentlichung gegen die Quelle. Datenstand: 25.10.2026. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Vertrag im Leistungsfall aufgestellt ist, startet der Bedingungs-Check in 60 Sekunden; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk liest auf Wunsch Ihre Bedingungen mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Rund 80 % der Anträge auf BU-Rente werden bewilligt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026). Franke & Bornberg nennt für Entscheidungen des Jahres 2024 knapp 80 % (Bericht vom 10.06.2026). Die Quote bezieht sich auf entschiedene Anträge und sagt nichts über Ihren Einzelfall.

Wie lange dauert die Leistungsprüfung bei der BU?

Im Durchschnitt 201 Tage bei Entscheidungen des Jahres 2024: 192 Tage bis zur Anerkennung, 208 bis zur Ablehnung (Franke & Bornberg, Bericht vom 10.06.2026). Bei psychischen Erkrankungen waren es bis zur Anerkennung im Mittel 286 Tage. Der Ablauf steht unter BU-Leistungsfall.

Woran liegt es, wenn ein Antrag nicht anerkannt wird?

Nach Franke & Bornberg (Studie 2026) sind fast 60 % der Ablehnungen medizinisch begründet, weil der versicherte BU-Grad nicht erreicht wurde. Verweisungen und Umorganisation spielen mit zusammen 0,87 % der Entscheidungen eine kleine Rolle; bei psychischen Erkrankungen kommt eine Verletzung der Mitwirkungspflichten in 17 % der Fälle vor.

Welcher Versicherer hat die höchste Leistungsquote?

Dazu nennen wir keine Werte. Veröffentlichte Auswertungen sind uneinheitlich im Nenner und in der Datenbasis, und die Quote eines Versicherers hängt von Bestand, Berufsstruktur und Antragsverhalten ab. Aussagekräftiger für Sie sind die Klauseln Ihres Vertrags; der Klausel-Check prüft sie.

Bedeutet 80 %, dass ich 80 % Chance auf Leistung habe?

Nein. Die Quote ist ein Durchschnitt über entschiedene Anträge verschiedener Personen, Berufe und Erkrankungen. Ob Ihr Antrag anerkannt wird, hängt von Ihren Bedingungen, Ihren Unterlagen und den medizinischen Tatsachen ab. Wer Zweifel hat, kann sich an den Versicherungsombudsmann oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.

Quellen

  1. Franke & Bornberg: BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Entscheidungen 2024) – Bericht in cash-online – 10.06.2026, Sekundärbericht, abgerufen 25.10.2026
  2. Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test (GDV-Umfrage: rund 80 % bewilligt) – 19.05.2026, abgerufen 24.10.2026
  3. cash-online: BU-Leistungspraxis – Franke-&-Bornberg-Analyse (Fälle 2021) – 20.10.2022, Sekundärbericht
  4. dasinvestment.com: Praxisstudie von Franke & Bornberg – BU-Leistungsquote über 80 Prozent (Fälle 2017) – 13.08.2019, Sekundärbericht
  5. Morgen & Morgen: BU-Statistik, Ursachen (via LV 1871) – Stand April 2026, Sekundärquelle
  6. Versicherungsombudsmann e. V. – abgerufen 25.10.2026
  7. §§ 173, 174 VVG – Anerkenntnis und Nachprüfung – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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