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BU kündigen: Folgen-Check – was Sie verlieren, wenn Sie kündigen

Ein guter bestehender BU-Vertrag ist Gold wert: Er behält sein Eintrittsalter, während ein Neuabschluss zum dann erreichten Alter beginnt. Der Check zeigt, was Ihr Vertrag in Jahren und Euro wert ist und ob die Voraussetzungen für einen geordneten Schritt stehen.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (4 Abschnitte)
  1. Was der Check ausrechnet
  2. Die fünf Voraussetzungen für einen geordneten Schritt
  3. Was die Rechtslage und die Bedingungen sagen
  4. Wann ein Wechsel oder Ende sinnvoll sein kann
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei laufenden Prämien kann der Versicherungsnehmer jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG); die von uns gelesenen Bedingungen reiner BU-Verträge sehen bei Kündigung keinen Rückkaufswert und keine Beitragsrückzahlung vor.
  • Ein neuer Vertrag wird zum dann erreichten Alter und mit neuen Gesundheitsfragen abgeschlossen; die Mindestzahl der Jahre, die Sie älter wären, ergibt sich aus Ihrem Abschlussjahr.
  • Alternativen zur Kündigung sind Beitragsfreistellung (§ 165 VVG), je nach Bedingungen Beitragspause oder Stundung und eine niedrigere Rente.
  • Der Check bewertet fünf Voraussetzungen; ohne schriftlich angenommenen Ersatzvertrag lautet das Ergebnis immer „Jetzt nicht kündigen“.

Ihr bestehender Vertrag behält sein Eintrittsalter und seine Optionen. Wer die BU kündigt, beendet den Schutz zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG), erhält nach den gelesenen Bedingungen meist nichts zurück und schließt später zum dann erreichten Alter mit neuen Gesundheitsfragen neu ab. Der Check zeigt Ihre Zahlen und fünf Voraussetzungen für einen geordneten Schritt:

–
Älter beim Neuabschluss als beim damaligen
–
Restlaufzeit bis zum Endalter
–
Beiträge bisher (Näherung)
–
Einschätzung
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Punkte
–
Fragen mit „Ja“
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Fragen mit „Weiß ich nicht“

–

Stand 25.10.2026. Jahre älter = Alter heute − Alter beim Abschluss; Beiträge bisher = heutiger Beitrag × 12 × Jahre (Näherung, frühere Beiträge waren meist niedriger). Punkte: Frage 1 = 3, Fragen 2, 3, 4 = 2, Frage 5 = 1; ab 80 % grün, ab 50 % gelb; ohne „Ja“ bei Frage 1 immer „Jetzt nicht kündigen“. Grundlage: §§ 165, 168 VVG und von uns gelesene Bedingungen. Keine Gesundheitsdaten, keine Tarifempfehlung, keine Rechtsberatung.

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  • Jahre älter beim Neuabschluss und Restlaufzeit
  • Ampel: Voraussetzungen für einen geordneten Wechsel
  • Klausel-Checkliste als PDF

Was der Check ausrechnet

Im oberen Teil stehen drei Zahlen. Die erste ist die Zahl der Jahre, die Sie beim Neuabschluss älter wären als beim damaligen. Sie ergibt sich aus Ihrem Alter heute minus dem Alter beim Abschluss. Wer mit 28 abgeschlossen hat und heute 44 ist, wäre also 16 Jahre älter. Das ist für die Entscheidung wichtig, weil Alter, Beruf und Gesundheit den Beitrag bestimmen (Finanztip, Stand 27.05.2026); die Gesundheitsfragen entscheiden zudem über die Annahme. Die zweite Zahl ist die Restlaufzeit bis zum Endalter. Sie zeigt, wie lange ein neuer Vertrag laufen müsste, um das Ziel Regelaltersgrenze zu erreichen. Die dritte Zahl ist eine Näherung der bisher gezahlten Beiträge: heutiger Beitrag mal zwölf mal Jahre. Sie ist ausdrücklich keine genaue Summe, denn Beiträge sind meist über die Jahre gestiegen oder durch Überschüsse gesunken.

Die Zahlen zeigen den Wert, den ein Preisvergleich nicht abbildet. Ein günstigerer Beitrag für ein Angebot mit schwächeren Klauseln kann sich im Leistungsfall als teurer erweisen. Und ein Neuabschluss läuft zum heutigen Alter und mit der Prüfung zum heutigen Zeitpunkt – ein bestehender Vertrag mit guten Bedingungen ist da im Vorteil.

Die fünf Voraussetzungen für einen geordneten Schritt

Im unteren Teil prüfen fünf Fragen, ob Sie das Vorhaben vorbereitet haben. Sie sind gewichtet, weil nicht alle gleich schwer wiegen.

Die fünf Prüffragen des Kündigungs-Folgen-Checks mit Gewicht und Begründung. Quelle: eigene Gewichtung auf Grundlage von §§ 165, 168 VVG und den gelesenen Bedingungen, Stand 25.10.2026
PrüffragePunkteWarum sie zählt
Ersatzvertrag schriftlich angenommen3Ohne Annahme besteht nach der Kündigung kein Schutz; ein Antrag ist noch kein Vertrag.
Bedingungen verglichen2Beitrag und Rente sagen nichts über Verweisung, Prognose, Nachversicherung oder Stundung.
Verlorene Optionen geprüft2Nachversicherungsrechte und Fristen des alten Vertrags enden mit der Kündigung.
Alternativen bei Geldnot geprüft2Beitragsfreistellung, Beitragspause, Stundung oder Rentensenkung erhalten Teile des Schutzes.
Termin und Textform geklärt1Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG).

Die Ampel ist streng gewählt: Fehlt das „Ja“ bei der ersten Frage, lautet das Ergebnis immer „Jetzt nicht kündigen“, egal wie viele Punkte Sie sonst haben. Der Grund ist einfach. Ein Ersatzvertrag, der noch nicht angenommen wurde, ist nur eine Hoffnung. Die Schritte für den Wechsel in der richtigen Reihenfolge stehen in BU wechseln ohne Lücke.

Was die Rechtslage und die Bedingungen sagen

§ 168 Abs. 1 VVG erlaubt dem Versicherungsnehmer bei laufenden Prämien, jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen; § 176 VVG erklärt die Vorschriften der Lebensversicherung auf die BU für entsprechend anwendbar. § 169 VVG verpflichtet zum Rückkaufswert, wenn der Eintritt der Verpflichtung gewiss ist. Bei einer reinen BU ist das nicht der Fall, deshalb sehen die gelesenen Bedingungen meist keinen Rückkaufswert vor: Die Nürnberger (GN331083, Stand 07.2026) zahlt bei Kündigung keinen Rückkaufswert und erstattet keine Beiträge, die Alte Leipziger (pm 2300, Stand 01.2026) zahlt bei Kündigung nichts aus. Die Barmenia (SoloBU, Ausgabe 01/2021) wandelt bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um, wenn die beitragsfreie Rente mindestens 100 € im Monat beträgt, und zahlt sonst den Rückkaufswert, soweit vorhanden. Bei einer BU als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung hängt vieles von der Hauptversicherung ab – dazu mehr unter BU-Zusatzversicherung kündigen.

Bei einer Beitragsfreistellung bleibt ein Teil der Rente als beitragsfreie Rente bestehen, wenn die vertragliche Mindestrente erreicht wird (§ 165 Abs. 1 VVG). Die Alte Leipziger weist darauf hin, dass in den ersten Jahren nur ein geringer Teil des Beitrags für Deckungskapital zur Verfügung steht; dann kann die neue garantierte Rente unter die Mindestgrenze von 600 € pro Jahr fallen, und der Vertrag endet. Dasselbe Bedingungswerk bietet an, den Schutz binnen zwölf Monaten nach dem Beitragsstopp ohne neue Risikoprüfung wiederherzustellen, sofern der Versicherte weder berufsunfähig noch krankgeschrieben ist. Andere Bedingungen kennen das nicht. Die Folgen im Einzelnen stehen unter BU beitragsfrei stellen.

Wann ein Wechsel oder Ende sinnvoll sein kann

Es kann Gründe geben, eine BU zu beenden: Die Rente ist weit höher als der Bedarf, der Schutz ist anderweitig sichergestellt, oder der Beitrag ist nicht mehr tragbar und die Alternativen reichen nicht. Auch ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der alte Wortlaut deutlich hinter dem zurückbleibt, was infinma (Stand 07/2025) als marktüblich beschreibt, etwa bei der abstrakten Verweisung oder der Prognosedauer. Der Check hilft, die Entscheidung mit offenen Augen zu treffen, damit Ihr Schutz ohne Lücke bleibt. Ob Ihr Wortlaut Lücken hat, zeigt der Klausel-Check; ob ein Wechsel sich lohnt, diskutiert Lohnt sich ein BU-Wechsel?.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie Ihr Ergebnis mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk besprechen. Er liest Ihre Bedingungen, rechnet Alternativen durch und erklärt die anonyme Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name beim Versicherer landet. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wer zuerst alles in Ruhe nachlesen möchte, findet im Ratgeber BU kündigen, wechseln oder beitragsfrei stellen die vollständige Übersicht.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meine BU kündige?

Der Schutz endet zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. In den von uns gelesenen Bedingungen reiner BU-Verträge zahlt der Versicherer nichts aus und erstattet keine Beiträge. Ansprüche aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall bleiben bestehen, wenn die Bedingungen das vorsehen (z. B. Barmenia SoloBU, Ausgabe 01/2021).

Wie lange vorher muss ich kündigen?

Das Gesetz kennt keine feste Frist: Sie können jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG). Die Versicherungsperiode steht in Ihren Unterlagen; sie entspricht oft der Zahlungsweise. Mehr unter Kündigungsfrist der BU.

Kann ich die BU kündigen und später wieder abschließen?

Ja, aber als Neuabschluss zum dann erreichten Alter mit neuen Gesundheitsfragen. Ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer annimmt, lässt sich vorab über eine anonyme Risikovoranfrage klären. Ausnahmen wie die Wiederherstellung des Schutzes nach einer Beitragsfreistellung (z. B. Alte Leipziger § 24, binnen 12 Monaten) stehen in einzelnen Bedingungswerken.

Ist Beitragsfreistellung besser als Kündigung?

Sie erhält je nach Bedingungen einen Teil des Schutzes mit reduzierter Rente, solange eine Mindestrente erreicht wird (§ 165 VVG; in den gelesenen Bedingungen z. B. 100 € pro Monat). In den ersten Jahren ist durch Kosten kaum Deckungskapital vorhanden. Welche Variante passt, hängt von Ihrem Vertrag ab; BU beitragsfrei stellen erklärt die Folgen.

Fragt der Check nach meiner Gesundheit?

Nein. Er nutzt nur Alter, Abschlussalter, Endalter, Beitrag und fünf Ja/Nein-Fragen zum Vorgehen. Die Gesundheitsfragen eines neuen Vertrags stellt der Versicherer; ein Partner-Experte kann vorab eine anonyme Risikovoranfrage übernehmen.

Quellen

  1. § 168 VVG – Kündigung durch den Versicherungsnehmer – abgerufen 25.10.2026
  2. § 165 VVG – Prämienfreie Versicherung – abgerufen 25.10.2026
  3. § 169 VVG – Rückkaufswert – abgerufen 25.10.2026
  4. Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), § 17 Kündigung, § 18 prämienfrei – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
  5. Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300 – § 24, § 27 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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