Inhalt (9 Abschnitte)
- Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der BU?
- Was ist die „Versicherungsperiode“, und welchen Termin bedeutet das?
- Was sagen die Bedingungen zur Form und zum Termin?
- Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen oder eingeschränkt?
- Wie wirkt sich die Kündigung zeitlich auf den neuen Vertrag aus?
- Was passiert nach der Kündigung mit dem Beitrag?
- Was gilt bei Beitragsrückstand, Stundung oder Beitragsfreistellung?
- Wie weise ich nach, dass meine Kündigung angekommen ist?
- Grenzen dieser Seite
- Bei laufenden Prämien können Sie die BU jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG, über § 176 VVG entsprechend).
- Die Versicherungsperiode folgt der Zahlungsweise: ein Jahr bei Jahreszahlung, sonst Monat, Vierteljahr oder Halbjahr (GDV-Muster § 13 Abs. 2).
- Die gelesenen Bedingungen verlangen Textform; die Alte Leipziger lässt Kündigung zum Monatsende zu, die Nürnberger zur nächsten Beitragsfälligkeit.
- Wird bereits eine BU-Rente gezahlt, schließt das GDV-Muster (§ 15 Abs. 7) und die Barmenia (SoloBU) die Kündigung aus.
- Kündigen Sie erst, wenn der Ersatz schriftlich angenommen ist – sonst entsteht eine Lücke im Schutz.
Eine feste Kündigungsfrist gibt es bei der BU nicht: Bei laufenden Prämien können Sie jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG). Bei monatlicher Zahlung ist das meist das Monatsende, bei Jahreszahlung das Ende des Versicherungsjahres; die gelesenen Bedingungen verlangen Textform. Stand: 25.10.2026.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der BU?
Das Gesetz kennt keine Mindestfrist von Wochen oder Monaten für die Kündigung einer BU mit laufender Beitragszahlung. Stattdessen gilt § 168 Abs. 1 VVG: Der Versicherungsnehmer kann „jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode“ kündigen. Die Vorschrift stammt aus dem Recht der Lebensversicherung und ist über § 176 VVG auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anzuwenden, soweit Besonderheiten nicht entgegenstehen. Es kommt also nicht darauf an, wann Sie kündigen, sondern darauf, wo im Beitragsrhythmus Sie sich befinden.
Die allgemeine Regel des § 11 VVG zu Verlängerung und Kündigung von Versicherungsverhältnissen ist davon zu unterscheiden. Sie sieht unter anderem Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten sowie Sonderrechte bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit vor. Die gelesenen Bedingungen der BU-Versicherer knüpfen dagegen ausdrücklich an das Ende der Versicherungsperiode an. Wie sich beide Normen im Einzelfall zueinander verhalten, ist eine Rechtsfrage, die diese Seite nicht entscheidet; für Ihren Vertrag zählt der Wortlaut Ihrer Bedingungen, und im Zweifel fragen Sie den Versicherer nach dem Beendigungsdatum.
Dazu kommt eine Ausnahme im Gesetz selbst: § 168 Abs. 3 VVG nimmt bestimmte Altersvorsorgeverträge aus, etwa zertifizierte Basisrentenverträge ohne Möglichkeit der Verwertung. Eine selbstständige BU ist davon in der Regel nicht betroffen; bei Kombiprodukten, etwa einer Basisrente mit BU-Baustein, sollten Sie die Vertragsunterlagen prüfen.
Was ist die „Versicherungsperiode“, und welchen Termin bedeutet das?
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den ein Beitrag gezahlt wird. Das GDV-Muster (Stand 21.07.2025, § 13 Abs. 2) definiert sie so: Bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlung umfasst sie ein Jahr, sonst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Die Kündigung wirkt zum Ende dieser laufenden Periode. Wer monatlich zahlt, kann also jeden Monat wechseln; wer jährlich zahlt, muss auf das Ende des Versicherungsjahres warten oder zahlt für den Rest des Jahres weiter.
| Zahlungsweise | Versicherungsperiode | Kündigung am 12. März wirkt zum | Beitrag danach |
|---|---|---|---|
| monatlich | 1 Monat | Ende der laufenden Periode (Ende März) | entfällt ab April |
| vierteljährlich (Quartal ab Januar) | 3 Monate | Ende der laufenden Periode (Ende März) | entfällt ab April |
| halbjährlich (ab Januar) | 6 Monate | Ende der laufenden Periode (Ende Juni) | Beitrag bis Juni bleibt fällig |
| jährlich (ab Januar) | 12 Monate | Ende der laufenden Periode (Ende Dezember) | Beitrag für das Jahr bleibt fällig |
Die Tabelle ist eine Modellrechnung. Welche Perioden bei Ihnen gelten, steht im Versicherungsschein oder Nachtrag; fragen Sie im Zweifel nach. Praktisch heißt das: Wenn Sie den Wechsel planen, kann ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Zahlung rechtzeitig vor der Kündigung Flexibilität schaffen. Das kostet je nach Tarif einen Zuschlag; rechnen Sie das gegen eine zusätzliche Beitragszahlung bis zum Jahresende. Bevor Sie einen Termin festlegen, lohnt der Blick in den Wortlaut: Ein Vertrag mit starken Klauseln bleibt oft die bessere Wahl.
Was sagen die Bedingungen zur Form und zum Termin?
Die gelesenen Dokumente stimmen im Kern überein: Kündigung zum Ende der laufenden Periode, in Textform. Im Detail gibt es Unterschiede, die Sie vor dem Schreiben prüfen sollten.
- Nürnberger (GN331083, Stand 07.2026, § 17): Kündigung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, bei beitragspflichtigen Verträgen zur nächsten Beitragsfälligkeit (mittags 12 Uhr), in Textform; Teilkündigung nur, wenn der verbleibende Jahresbeitrag mindestens 120 € und die verbleibende Monatsrente mindestens 100 € beträgt, sonst ist die Teilkündigung unwirksam.
- Alte Leipziger (pm 2300, Stand 01.2026, § 27): Kündigung „zum Ende eines Monats“ in Textform, unabhängig vom Zahlungsrhythmus formuliert.
- GDV-Muster (21.07.2025, § 15 Abs. 7, 8): Kündigung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform; Teilkündigung nur oberhalb einer unternehmensindividuell festzulegenden Mindestrente.
- Barmenia SoloBU (Ausgabe 01/2021, § 19): jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode; nach Beginn der Rentenzahlung keine Kündigung (ältere Ausgabe, zeigt die Spannweite).
Beachten Sie, dass die Alte Leipziger das Monatsende nennt, auch wenn Sie quartalsweise zahlen würden; die Details der Zahlweise und der Fälligkeit stehen in ihren Bedingungen. Das zeigt, warum Sie nicht aus anderen Verträgen auf Ihren schließen sollten.
Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen oder eingeschränkt?
Ausgeschlossen ist sie nach dem GDV-Muster, solange Renten wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden (§ 15 Abs. 7 Satz 2). Das ist sinnvoll: Wer bereits Leistungen bezieht, soll den Anspruch nicht versehentlich beenden. Die Barmenia SoloBU (01/2021) regelt das ebenso. Dasselbe Muster enthält eine zweite Einschränkung: Nach einer Kündigung wandelt sich der Vertrag zunächst in eine beitragsfreie Versicherung um; nur wenn die dabei errechnete Rente den Mindestbetrag nicht erreicht, endet er (§ 15 Abs. 9). Ob das bei Ihnen so ist, hängt vom Wortlaut ab: Die Nürnberger und die Alte Leipziger beenden den Vertrag bei Kündigung und zahlen keinen Rückkaufswert.
Weitere Einschränkungen betreffen die Teilkündigung (Mindestbeträge, siehe oben) und Verträge mit Zusatzbausteinen: Wenn die BU nur eine Zusatzversicherung ist, hängt die Kündigung am Hauptvertrag (BU-Zusatzversicherung kündigen). Bei Kombiverträgen gilt der Wortlaut der Hauptversicherung. Ein Sonderfall entsteht, wenn Sie Beiträge zur Basisrente absetzen: Dann sind steuerliche Folgen zu bedenken, die nicht Gegenstand dieser Seite sind.
Wie wirkt sich die Kündigung zeitlich auf den neuen Vertrag aus?
Die Kündigung beendet den Schutz mit dem Ende der Versicherungsperiode. Der neue Vertrag beginnt erst mit Annahme und Versicherungsbeginn. Dazwischen darf keine Lücke liegen, und eine kleine Überschneidung ist besser als ein Tag ohne Schutz. Die häufigste Panne passiert, wenn jemand den Ablauf der Periode als Stichtag nimmt und den Neuantrag erst danach stellt: Der Versicherer kann Rückfragen stellen, Zuschläge verlangen oder ablehnen. Dann ist der alte Vertrag schon beendet.
Perioden-Ende ermitteln
Versicherungsschein, Zahlungsweise und Fälligkeit prüfen; Datum notieren.
Ersatz klären
Neuantrag stellen, ggf. vorab anonyme Risikovoranfrage, Annahme schriftlich abwarten.
Kündigung terminieren
Textform, ausreichend vor dem Perioden-Ende; Zugang nachweisbar.
Bestätigung einholen
Beendigungsdatum und Ende der Lastschrift schriftlich bestätigen lassen.
Wie ein geordneter Wechsel aussieht, zeigt die Checkliste BU wechseln ohne Lücke; die Vor- und Nachteile wägt Lohnt sich ein BU-Wechsel? ab. Der Ratgeber zum Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung erklärt, welche Fragen beim Neuabschluss auf Sie zukommen können.
Was passiert nach der Kündigung mit dem Beitrag?
Für die Zeit bis zum Ende der Periode bleibt der Beitrag fällig; eine anteilige Rückerstattung für die Zeit nach der Kündigung gibt es nach den gelesenen Bedingungen nicht. Nürnberger und Alte Leipziger schließen die Rückzahlung von Beiträgen ausdrücklich aus (§ 17 Abs. 3 bzw. § 27). Das GDV-Muster nennt in § 15 Abs. 10 ebenfalls: „Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.“ Deshalb lohnt es, den Termin genau zu planen: Eine Kündigung einen Tag nach Periodenbeginn kann einen vollen Beitrag kosten, ohne dass Sie dafür etwas anderes erhalten als Schutz bis zum Perioden-Ende. Mehr zur Frage, ob Sie bei einer Kündigung Geld zurückbekommen, lesen Sie unter BU kündigen: Auszahlung?.
Was gilt bei Beitragsrückstand, Stundung oder Beitragsfreistellung?
Die Kündigung ist auch dann möglich, wenn Beiträge offen sind oder der Vertrag gestundet wurde. Offene Beiträge werden allerdings nach den Bedingungen verrechnet: Das GDV-Muster mindert bei einer Beitragsfreistellung und beim Rückkaufswert den verfügbaren Betrag um rückständige Beiträge (§ 15 Abs. 2, 5). Wer gestundet hat, sollte vor der Kündigung klären, wie die gestundeten Beträge ausgeglichen werden, denn sie bleiben Schulden gegenüber dem Versicherer. Mehr zu den Varianten lesen Sie unter Beitragsstundung und Beitragspause.
Ist der Vertrag bereits beitragsfrei gestellt, entfällt die laufende Beitragszahlung und damit auch die Versicherungsperiode im üblichen Sinn. Die Nürnberger regelt für diesen Fall in § 17 Abs. 2 nur eines ausdrücklich: War der Vertrag vor der Kündigung prämienfrei umgewandelt, werden vorhandene Überschüsse und Bewertungsreserven ausgezahlt. Bei § 168 Abs. 1 VVG kommt es auf „laufende Prämien“ an – ob und wie die Kündigung eines bereits beitragsfreien Vertrags geregelt ist, steht in Ihren Bedingungen.
Wie weise ich nach, dass meine Kündigung angekommen ist?
Textform verlangt keine Unterschrift, aber Sie sollten den Zugang belegen können. Senden Sie die Kündigung per E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse oder über das Kundenportal und sichern Sie die Sendebestätigung; bei Briefen eignet sich Einschreiben. Bitten Sie in der Kündigung um eine Bestätigung des Beendigungsdatums. Kommt keine, haken Sie nach einigen Tagen nach. Prüfen Sie auf Ihrem Konto, dass nach dem Beendigungsdatum keine Lastschrift mehr erfolgt. Die Form des Schreibens und einen Beispieltext finden Sie unter Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung schreiben.
Wer die Folgen einer Kündigung durchrechnen möchte, nutzt den Kündigungs-Folgen-Check. Er fragt keine Gesundheitsdaten ab, sondern zeigt, wie viel älter Sie beim Neuabschluss wären und ob die Voraussetzungen für einen geordneten Wechsel erfüllt sind. Der Bedingungs-Check führt Sie in einer Minute zu den Prüfpunkten Ihrer Situation; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft auf Wunsch Ihren Vertrag, bevor Sie kündigen – kostenlos und unverbindlich.
Grenzen dieser Seite
Die Seite beschreibt Gesetz und einzelne Bedingungswerke zum genannten Stand; Ihre Bedingungen können abweichen. Sie ist keine Rechtsberatung. Bei Streit über Zugang, Termin oder Wirksamkeit helfen die Beschwerdestelle des Versicherers, der Versicherungsombudsmann oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Meine Klausel-Checkliste (PDF)Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach § 168 Abs. 1 VVG können Sie bei laufenden Prämien jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei monatlicher Zahlung ist das meist das Monatsende, bei Jahreszahlung das Ende des Versicherungsjahres.
Muss die Kündigung per Brief erfolgen?
Die gelesenen Bedingungen verlangen Textform, also etwa Brief, Fax oder E-Mail: Nürnberger (07.2026), Alte Leipziger (01.2026) und das GDV-Muster (21.07.2025). Prüfen Sie Ihre Bedingungen, ob eine bestimmte Anschrift oder ein Portal vorgesehen ist.
Kann ich die BU rückwirkend kündigen?
Nein. Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, nicht rückwirkend. Beiträge für die laufende Periode bleiben fällig. Fragen Sie nach der schriftlichen Bestätigung mit Beendigungsdatum.
Darf ich kündigen, wenn ich bereits Rente bekomme?
Nach dem GDV-Muster (§ 15 Abs. 7) nicht: Während der Zahlung von Renten wegen Berufsunfähigkeit kann nicht gekündigt werden. Die Barmenia (SoloBU, Ausgabe 01/2021, § 19) regelt das ebenso. Maßgeblich ist Ihr Wortlaut.
Beendet die Kündigung der Hauptversicherung auch die BU-Zusatzversicherung?
Bei einer BU-Zusatzversicherung (BUZ) ja, in den gelesenen Bedingungen (Swiss Life BUZ, 07/2021): Der Schutz endet mit Kündigung oder Beendigung der Hauptversicherung. Mehr unter BU-Zusatzversicherung kündigen.
Quellen
- § 168 VVG – Kündigung durch den Versicherungsnehmer – abgerufen 25.10.2026
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung – abgerufen 25.10.2026
- § 176 VVG – Anzuwendende Vorschriften – abgerufen 25.10.2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen), §§ 13, 15 – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
- Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), § 17 – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300, § 27 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
- Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859), § 19 – Ausgabe 01/2021 (ältere Ausgabe), abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.