Leistungsfall

BU-Leistungsantrag stellen: Unterlagen, Fragebögen und Fristen

Mit guten Bedingungen und vollständigen Unterlagen läuft der Leistungsantrag in geordneten Bahnen – rund vier von fünf entschiedenen Anträgen werden anerkannt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest 2026; Franke & Bornberg 2026). Hier steht, wie die Meldung abläuft, welche Unterlagen und Fragebögen die gelesenen Bedingungen nennen und welche Rechte Sie bei der Datenerhebung haben – als Prozessinformation, nicht als Beratung im Einzelfall.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wo und wie melde ich die Berufsunfähigkeit?
  2. Welche Unterlagen verlangen die Bedingungen?
  3. Was steht im ärztlichen Fragebogen?
  4. Wie beschreibe ich meinen Beruf?
  5. Was bedeutet die Einwilligung zur Datenerhebung?
  6. Wer zahlt was, und wie lange dauert die Antwort?
  7. Was ist mit den Beiträgen und mit dem Einkommen während der Prüfung?
  8. Checkliste für den Antrag
Das Wichtigste in Kürze
  • Sie melden die Berufsunfähigkeit in Textform (bei der Alten Leipziger auch telefonisch); Meldefristen gibt es nur in manchen Bedingungen, die Nürnberger und die Alte Leipziger kennen keine.
  • Verlangt werden typischerweise eine Darstellung der Ursache, ausführliche ärztliche Berichte, eine Berufsbeschreibung, Einkommensangaben und eine Aufstellung von Ärzten, Versicherern und Arbeitgebern (GDV-Muster § 7).
  • Die Kosten dieser Unterlagen trägt, wer die Leistung verlangt; zusätzliche Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte zahlt der Versicherer.
  • Der Versicherer darf Gesundheitsdaten nur erheben, soweit erforderlich und mit Ihrer Einwilligung; Sie können widersprechen oder eine Einzeleinwilligung verlangen (§ 213 VVG).
  • Beiträge laufen bis zur Entscheidung weiter; zinslose Stundung auf Antrag ist verbreitet. Fehlende Mitwirkung kann die Fälligkeit verzögern.

Für den BU-Leistungsantrag melden Sie die Berufsunfähigkeit in Textform und reichen die verlangten Unterlagen ein: Ursache, ausführliche ärztliche Berichte, Berufsbeschreibung, Einkommensangaben und Aufstellungen (GDV-Muster § 7). Gesundheitsdaten darf der Versicherer nur mit Ihrer Einwilligung und soweit erforderlich erheben (§ 213 VVG). Beiträge laufen bis zur Entscheidung weiter. Stand: 25.10.2026.

ProzessinformationDiese Seite beschreibt den Ablauf allgemein, damit Sie gut vorbereitet sind. Sie bewertet keine Diagnosen, gibt keine medizinischen Hinweise und beurteilt keine Erfolgsaussichten. Wir vermitteln keine Anwälte; für Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich an den Versicherer, die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wo und wie melde ich die Berufsunfähigkeit?

Die Meldung geht an den Versicherer, bei dem der Vertrag besteht, in Textform. Die Alte Leipziger (pm 2300, Stand 01.2026, § 14 Abs. 1) nimmt Anträge auch telefonisch entgegen; das GDV-Muster (Stand 21.07.2025, § 1 Abs. 3) verlangt die Mitteilung in Textform wie Brief oder E-Mail. Die Adresse steht in Versicherungsschein oder Bedingungen. Teilen Sie mit, dass Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen, nennen Sie Name, Versicherungsnummer und – ohne Details – den Eintritt, und bitten Sie um die Antragsunterlagen und eine Bestätigung des Eingangs. Eine Diagnose oder ärztliche Einzelheiten gehören noch nicht in die Meldung; sie folgen mit den Fragebögen.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Manche Bedingungen setzen eine Meldefrist: Wird die Berufsunfähigkeit später als im Vertrag festgelegt gemeldet, entsteht der Anspruch erst mit Beginn des Monats der Mitteilung, außer die Verspätung ist unverschuldet (GDV-Muster). infinma (Stand 07/2025) beschreibt Fristen von keiner bis zu drei Jahren. Die Nürnberger (GN331083, Stand 07.2026, § 7 Abs. 1) und die Alte Leipziger kennen keine Meldefrist; beide empfehlen ausdrücklich eine frühe Anzeige, weil sie Feststellungsschwierigkeiten verringert. Wer einen Verdacht hat, dass ein Zustand dauerhaft sein könnte, sollte nicht warten, bis alle Gewissheit da ist. Die Meldung sichert den Beginn der Prüfung – und mit ihr den Weg zur Leistung.

Welche Unterlagen verlangen die Bedingungen?

Alle gelesenen Bedingungen nennen dieselben Kernunterlagen, mit leicht anderen Formulierungen. Die Tabelle fasst sie zusammen und sagt, wie Sie sie sich beschaffen.

Typische Unterlagen für den BU-Leistungsantrag und ihre Beschaffung, beschreibend; Quellen: GDV-Muster § 7 (21.07.2025), Alte Leipziger § 14 (01.2026), Nürnberger § 7 (07.2026); Stand 25.10.2026
UnterlageInhaltBeschaffung / Hinweis
Darstellung der UrsacheWie ist die Berufsunfähigkeit entstanden?eigene Schilderung; sachlich, mit Datum
Ärztliche BerichteUrsache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer, Grad, Auswirkungen auf den zuletzt ausgeübten Berufüber behandelnde und frühere Ärzte; Alte Leipziger: gleicher Zeitraum wie im Antrag auf Versicherung
BerufsbeschreibungStellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts, Veränderungen seitherTagesablauf mit Tätigkeiten, zeitlichen und körperlichen Anforderungen
EinkommensnachweiseEinkommen aus beruflicher TätigkeitGehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, bei Selbstständigen Gewinn und Verlust
AufstellungenÄrzte, Krankenhäuser; Versicherer und Sozialversicherungsträger; ArbeitgeberListen mit Namen, Anschriften und Zeiträumen
Versicherungsschein, GeburtsurkundeIdentität, VertragNürnberger § 7 Abs. 4 b

Je nach Leistung kommen weitere Unterlagen hinzu. Bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit verlangen die Bedingungen zusätzlich Bescheinigungen der pflegenden Person oder Einrichtung (GDV § 7 Abs. 1 f). Die Nürnberger fordert bei Dienstunfähigkeit unter anderem die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand und die zugrunde liegenden ärztlichen Unterlagen (§ 7 Abs. 4 c) und bei voller Erwerbsminderung den unbefristeten Rentenbescheid (§ 7 Abs. 4 b); die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist ein eigenes Verfahren, das hier nicht erklärt wird.

Was steht im ärztlichen Fragebogen?

Der ärztliche Fragebogen ist das Dokument, das Ihre behandelnden Ärzte ausfüllen. Was er abfragt, folgt aus den Bedingungen: Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie den Grad der Berufsunfähigkeit; die Alte Leipziger ergänzt „Auswirkungen des Leidens auf den zuletzt ausgeübten Beruf“ (§ 14 Abs. 2). Die Berichte sollen den gleichen Zeitraum berücksichtigen, der für die Gesundheitsfragen im Antrag auf Versicherung angegeben wurde. Wer sich im Ausland befindet, kann Berichte eines dort tätigen Arztes einreichen; sie müssen nach der Alten Leipziger nicht in deutscher Sprache verfasst sein, die Nürnberger verlangt deutsche Sprache oder eine beglaubigte Übersetzung (§ 7 Abs. 4 a).

Wichtig für die Praxis: Die Fragebögen füllen Ärzte aus, nicht der Versicherer. Kosten und Wartezeiten für Berichte können erheblich sein, deshalb lohnt es sich, früh anzufordern. Bei mehreren Ärzten sollten Sie jede Anfrage dokumentieren und Kopien der Berichte behalten, soweit Sie sie erhalten. Medizinische Fragen beantworten wir hier nicht; dafür sind Ärzte zuständig.

Wie beschreibe ich meinen Beruf?

Die Berufsbeschreibung ist bei vielen Anträgen der Teil mit dem größten Gestaltungsspielraum – hier lohnt sich Sorgfalt. Die Alte Leipziger fordert ausdrücklich, dass Sie den beruflichen Tagesablauf mit den einzelnen Tätigkeiten und ihren zeitlichen und körperlichen Anforderungen beschreiben, bezogen auf den Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eintrat, und dazu angeben, was sich seitdem verändert hat. Nach § 172 Abs. 2 VVG kommt es auf den zuletzt ausgeübten Beruf an, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Eine genaue, ehrliche Beschreibung ist deshalb die Grundlage der Prüfung.

  • Konkret statt allgemein: Nennen Sie Stunden pro Woche je Tätigkeit, nicht nur Berufsbezeichnungen.
  • Zeitpunkt beachten: beschreiben Sie den Zustand vor Eintritt, nicht den heutigen Arbeitsplatz.
  • Anforderungen nennen: körperliche Belastung, Zeitdruck, Verantwortung, Arbeitsmittel.
  • Änderungen darlegen: Versetzungen, Teilzeit, Umorganisation oder neue Aufgaben seit dem Eintritt.
  • Stimmig bleiben: Angaben im Antrag, in Berichten und im Arbeitsvertrag sollten zusammenpassen.

Hilfreich sind Arbeitgeberbestätigungen, Stellenbeschreibungen und Arbeitsverträge. Bei Selbstständigen und Beamten verlangen Bedingungen weitere Nachweise (Gewinn und Verlust, Verfügungen des Dienstherrn). Die Klausel zur Verweisung, die bei der Prüfung der Tätigkeit zählt, finden Sie unter abstrakte Verweisung.

Was bedeutet die Einwilligung zur Datenerhebung?

Die Einwilligung ist die rechtliche Grundlage dafür, dass der Versicherer Gesundheitsdaten bei Dritten einholt. § 213 VVG regelt: Der Versicherer darf personenbezogene Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen sowie bei Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden nur erheben, soweit die Kenntnis für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich ist und die betroffene Person eingewilligt hat. Sie ist vor einer Erhebung zu unterrichten und kann ihr widersprechen (Abs. 2); außerdem kann sie jederzeit verlangen, dass Daten nur erhoben werden, wenn für jede einzelne Erhebung eine Einwilligung vorliegt (Einzeleinwilligung, Abs. 3). Die Einwilligung ist also kein Blankoscheck.

In der Praxis bedeutet das: Sie dürfen nachfragen, welche Stellen angefragt werden und wofür. Wer Auskünfte selbst einholt und weitergibt, behält mehr Kontrolle über den Umfang, kann aber Zeit verlieren; ob das im Einzelfall genügt, klärt der Versicherer. Die Mitwirkungspflichten haben Grenzen und Folgen: Eine Pflichtverletzung führt nur dann zu Leistungsfreiheit oder Kürzung, wenn der Versicherer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat (GDV § 10; Nürnberger § 7 Abs. 9; Alte Leipziger § 17). Bei Vorsatz leistet er nicht, bei grober Fahrlässigkeit kann er in einem Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen; weisen Sie nach, dass die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde oder ohne Einfluss war, bleibt die Leistungspflicht bestehen. Wird die Pflicht später erfüllt, leistet er ab Beginn des laufenden Monats.

Wer zahlt was, und wie lange dauert die Antwort?

Die Kosten sind aufgeteilt. Die Unterlagen, die Sie beibringen, gehen auf Ihre Kosten: ärztliche Berichte, Bescheinigungen, Kopien. Zusätzliche Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte und weitere notwendige Nachweise, etwa über wirtschaftliche Verhältnisse, bezahlt der Versicherer (GDV § 7 Abs. 2; Alte Leipziger § 14 Abs. 3). Die Alte Leipziger erstattet auf Nachweis erforderliche und angemessene Reisekosten, wenn die versicherte Person aus dem Ausland anreisen muss; die Nürnberger erstattet übliche Reise- und Übernachtungskosten (§ 7 Abs. 4 a).

Rückmeldung des Versicherers nach Einreichen der Unterlagen, Beispiele aus Bedingungswerken; maßgeblich ist Ihr Wortlaut; Stand 25.10.2026
DokumentErste RückmeldungZwischeninformation
Alte Leipziger pm 2300 (01.2026), § 15 Abs. 1innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Einreichen der Unterlagenmindestens alle 4 Wochen
Nürnberger GN331083 (07.2026), § 8 Abs. 1innerhalb von 9 Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagenspätestens alle 4 Wochen
GDV-Muster (21.07.2025), § 8Erklärung in Textform nach Prüfung; keine Frist im Muster–

Die Leistung wird fällig, nachdem die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs notwendig sind (GDV § 7 Abs. 4; Nürnberger § 7 Abs. 8). Die Gesamtdauer des Verfahrens lag in der Studie von Franke & Bornberg 2026 im Durchschnitt bei 201 Tagen; die Zahl und ihre Einordnung stehen unter BU-Leistungsquote.

Was ist mit den Beiträgen und mit dem Einkommen während der Prüfung?

Die Beiträge laufen weiter, bis über die Leistungspflicht entschieden ist; bei Anerkennung werden sie zurückgezahlt (GDV-Muster § 1 Abs. 5; Nürnberger § 1 Abs. 22). Stellen Sie in Textform den Antrag auf Stundung, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Wie die Stundung aussieht, steht unter Beitragsstundung und Beitragspause. Stellen Sie die Zahlung nicht ein: Ein Beitragsrückstand kann den Schutz gefährden (siehe dort).

Zum Einkommen während der Prüfung gibt diese Seite keine Hinweise: Je nach Lage kommen Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder andere Leistungen in Frage, die nicht Gegenstand dieser Seite sind. Zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung; die Voraussetzungen und den Ablauf erfragen Sie dort direkt.

Checkliste für den Antrag

  • Vertrag griffbereit: Versicherungsschein, Bedingungen, Versicherungsnummer, Kontaktdaten des Versicherers.
  • Meldung in Textform: mit Eingangsbestätigung; Datum notieren.
  • Stundung beantragen: ausdrücklich und in Textform.
  • Ärzte informieren: Berichte frühzeitig anfordern, Gebühren und Fristen klären.
  • Berufsbeschreibung vorbereiten: Tagesablauf, Zeitanteile, Anforderungen; Nachweise sammeln.
  • Einkommensnachweise: Abrechnungen, Steuerbescheide, bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Kopien aufbewahren: alles, was Sie einreichen, und alles, was Sie erhalten.
  • Fristen im Kalender: Rückfragen des Versicherers, Zahlungstermine, Statusmeldungen.

Weitere Orientierung finden Sie im Überblick BU-Leistungsfall: Ablauf, Fristen und Pflichten; wenn der Versicherer die Leistung verweigert, erklärt BU zahlt nicht die Gründe und die neutralen Anlaufstellen. Wer vorab wissen möchte, wie Meldefrist, Stundung und Verweisung im eigenen Vertrag geregelt sind, ordnet seinen Wortlaut mit dem Klausel-Check ein; der Bedingungs-Check fasst die Prüfpunkte zusammen, ohne Gesundheitsfragen. Im Leistungsfall selbst beraten wir nicht.

Kostenlos & unverbindlich

Klausel-Checkliste kostenlos per E-Mail

Zehn Prüfpunkte, Marktstandards, Fristen bei Erhöhung und Wechsel und Fragen an den Berater. Ohne Gesundheitsangaben.

  • Die zehn Klauseln, die den Leistungsfall entscheiden
  • Marktstandards und Fristen mit Quelle und Stand
  • Prüfen, erhöhen, wechseln: die Reihenfolge, die Lücken vermeidet

Häufige Fragen

Wie stelle ich einen BU-Leistungsantrag?

Sie melden die Berufsunfähigkeit dem Versicherer in Textform, bei der Alten Leipziger auch telefonisch (pm 2300, § 14 Abs. 1). Der Versicherer sendet Antragsunterlagen und Fragebögen, die Sie mit ärztlichen Berichten und einer Berufsbeschreibung zurückschicken.

Gibt es eine Frist für die Meldung?

Das hängt vom Vertrag. Die Nürnberger (07.2026) und die Alte Leipziger (01.2026) kennen keine Meldefrist, das GDV-Muster sieht eine unternehmensindividuelle Frist vor (infinma, Stand 07/2025: von keiner bis drei Jahre). Melden Sie früh, weil Unterlagen sonst schwerer zu beschaffen sind.

Wer zahlt die Unterlagen und Gutachten?

Die Unterlagen, die Sie beibringen, bezahlen Sie (GDV-Muster § 7 Abs. 1; Alte Leipziger § 14 Abs. 2). Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte und weitere Nachweise, die er verlangt, bezahlt der Versicherer; bei Anreise aus dem Ausland erstattet die Alte Leipziger angemessene Reisekosten.

Muss ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?

Der Versicherer darf Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenhäusern und Kassen nur erheben, soweit sie für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich sind und die betroffene Person eingewilligt hat (§ 213 VVG). Sie werden vorab unterrichtet und können widersprechen oder eine Einzeleinwilligung verlangen.

Muss ich während der Antragsprüfung Beiträge zahlen?

Nach dem GDV-Muster ja, in voller Höhe bis zur Entscheidung; bei Anerkennung werden sie zurückgezahlt. Beantragen Sie in Textform die Stundung; die Nürnberger stundet zinslos bis zur endgültigen Entscheidung. Mehr unter Beitragsstundung.

Quellen

  1. GDV: Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen), §§ 1, 7–10 – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
  2. Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300, §§ 14–17 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
  3. Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), §§ 1, 7, 8 – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
  4. § 213 VVG – Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten – abgerufen 25.10.2026
  5. § 173 VVG – Anerkenntnis – abgerufen 25.10.2026
  6. infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025, abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Erst prüfen, dann entscheiden: Ein guter Vertrag ist Gold wert

Der Bedingungs-Check zeigt, wie stark Ihr Vertrag ist – von der abstrakten Verweisung bis zur Nachversicherung – und was Sie bei Erhöhung oder Wechsel beachten sollten.

Bedingungs-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Wie stark ist Ihre BU? In 60 Sekunden prüfen