Inhalt (5 Abschnitte)
- Als Orientierungswert rät Finanztip, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, und Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens.
- Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt die Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung nur bei den Anlässen, in der Frist und bis zu der Grenze, die in Ihren Bedingungen stehen; in den von uns gelesenen Bedingungen waren es 6 bis 12 Monate Frist und meist eine Altersgrenze von 45 bis 50 Jahren.
- Die Beitragsdynamik erhöht Beitrag und Rente jährlich um einen Prozentsatz ohne Gesundheitsprüfung; sie gleicht Inflation nur aus, wenn der Satz zur Preisentwicklung passt.
- Die Beispielwerte im Rechner (250 € je Anlass, 3.000 € Gesamtgrenze) sind Annahmen – tragen Sie die Werte Ihres Vertrags ein.
Eine BU-Rente lässt sich ohne neue Gesundheitsprüfung nur über Rechte erhöhen, die im Vertrag stehen: Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Anlässen und Dynamik. Als Orientierungswert gelten möglichst 80 % des Nettogehalts (Finanztip, Stand 27.05.2026). Der Rechner zeigt Lücke, nötige Anlässe und die Wirkung der Dynamik:
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Stand 25.10.2026. Orientierungswert = Netto × gewählter Anteil (Finanztip, Stand 27.05.2026; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl). Anlässe: Erhöhung je Anlass × Anzahl, begrenzt durch die Gesamtgrenze. Dynamik vereinfacht: Rente und Beitrag wachsen jährlich um denselben Satz; Kaufkraft = nominal geteilt durch (1 + Inflation)^Jahre. Beispielwerte sind Annahmen, keine Tarifdaten. Keine Gesundheitsdaten, keine Tarifempfehlung, keine Beitragsprognose.
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Meine Klausel-Checkliste (PDF)Wie der Rechner Ihre Lücke bestimmt
Der Rechner geht in drei Schritten vor. Zuerst bildet er den Orientierungswert: Ihr Nettoeinkommen mal dem gewählten Anteil. Die Voreinstellung von 80 % folgt dem Ratgeber von Finanztip, der empfiehlt, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern. Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann. Wichtig ist die Grenze nach oben: Versicherer begrenzen die versicherbare Rente häufig auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts. Der Orientierungswert ist deshalb ein Richtwert für das Gespräch und kein Versicherungsbedarf.
Im zweiten Schritt vergleicht er den Wert mit der Rente aus Ihrem Versicherungsschein. Ist die Differenz positiv, besteht eine Lücke. Im dritten Schritt prüft er, ob Ihre vertraglichen Erhöhungsrechte sie schließen können. Dafür brauchen Sie drei Angaben aus Ihren Bedingungen: um wie viel Euro die Rente je Anlass steigen darf, bis zu welcher Gesamtgrenze Erhöhungen möglich sind und wie viele Anlässe Sie in der Frist erwarten. Die Beispielwerte (250 € je Anlass, 3.000 € Gesamtgrenze) sind Annahmen, die wir aus den von uns gelesenen Bedingungen und Herstellerseiten abgeleitet haben – der tatsächliche Wert Ihres Vertrags kann deutlich abweichen.
Was die Nachversicherungsgarantie leistet – und was nicht
Die Nachversicherungsgarantie ist ein vertragliches Recht, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das Gesetz kennt sie nicht; sie steht in den Bedingungen und unterscheidet sich je Versicherer. In den Bedingungswerken, die wir gelesen haben, galten unter anderem diese Regeln:
| Dokument | Frist nach dem Ereignis | Altersgrenze (mit Anlass) | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Alte Leipziger, pm 2300 (01.2026) | 12 Monate | nicht älter als 50 Jahre | bis 6.000 € Jahresrente je Ereignis, 12.000 € bei Einkommens- oder Gewinnsprung |
| Nürnberger, GN331083 (07.2026) | 12 Monate | vor dem 50. Lebensjahr | bis 50 % der zuletzt geltenden Monatsrente, Summe höchstens 4.000 € pro Monat |
| Barmenia SoloBU, L 3859 (Ausgabe 01/2021) | 6 Monate | nicht älter als 45 Jahre | zusätzlich ohne Anlass in den ersten 60 Monaten, wenn die versicherte Person jünger als 35 ist |
| Allianz (Herstellerseite, 2026) | 12 Monate | bis 50 Jahre; ohne Anlass nur in 5 Jahren bis 40 | Höchstgrenzen nennt die Seite nicht |
Drei Grenzen gelten fast überall. Erstens zählen nur die Ereignisse, die in Ihrem Vertrag stehen – ein Ereignis, das dort fehlt, löst nichts aus. Zweitens läuft die Frist ab dem Ereignis; wer sie versäumt, verliert die Erhöhung für diesen Anlass und braucht eine neue Gesundheitsprüfung. Drittens setzt die Erhöhung voraus, dass beim Antrag keine Berufsunfähigkeit oder Krankschreibung vorliegt. Der neu versicherte Teil wird zudem zu Ihrem aktuellen Alter und Beruf kalkuliert und ist deshalb pro Euro Rente teurer als der Altvertrag (Hinweis einer Maklerseite, transparent-beraten.de, 12.10.2026). Wie sich Anlässe, Fristen und Grenzen im Einzelnen darstellen, erklärt die Seite zur Nachversicherungsgarantie.
Beitragsdynamik: Wie das Wachstum gerechnet wird
Bei einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz, ohne dass Sie Gesundheitsfragen beantworten. Der Rechner vereinfacht: Er nimmt an, dass Rente und Beitrag mit demselben Satz wachsen. Rechnet man mit 3 % über 20 Jahre, ergibt sich ein Faktor von etwa 1,8 – aus 1.500 € Rente würden nominal rund 2.700 €. Die Kaufkraft nach heutigen Preisen hängt von Ihrer Inflationsannahme ab. Bei 2 % Inflation wächst die Kaufkraft deutlich langsamer als die nominale Rente; bei gleichem Satz bleibt sie konstant. Die Dynamik erhält also vor allem die Kaufkraft, sie ersetzt keine Erhöhung bei steigendem Einkommen. Mehr zu Varianten und Aussetzen steht unter Beitragsdynamik und Leistungsdynamik.
Wer einen Monatsbeitrag einträgt, sieht außerdem, wie hoch der Beitrag am Ende des Zeitraums wäre und welche Summe er über die Jahre ergibt. Das ist die Gegenseite der Dynamik: Die Rente wächst, aber der Beitragsaufwand auch. Manche Versicherer erlauben, die Dynamik auszusetzen – beim Allianz-Beispiel jederzeit –, in anderen Bedingungen ruht sie während einer Beitragspause. Ob und wie das bei Ihnen funktioniert, steht in den Bedingungen.
Drei Beispielrechnungen zum Nachrechnen
- Standardfall: 3.200 € netto, Ziel 80 %, Rente 1.500 €, 250 € je Anlass. Orientierungswert 2.560 €, Lücke 1.060 €; nötig sind 5 Anlässe (1.060 ÷ 250 = 4,24, aufgerundet). Mit 2 erwarteten Anlässen steigt die Rente auf 2.000 €, die Restlücke beträgt 560 €.
- Gesamtgrenze erreicht: Rente 2.900 €, Grenze 3.000 €, 400 € je Anlass. Selbst bei zwei Anlässen ist nur eine Erhöhung um 100 € möglich; die Restlücke bleibt, bis ein neuer Vertrag mit Gesundheitsprüfung geschlossen wird.
- Dynamik: 2.000 € Rente, 3 % Dynamik, 20 Jahre, 2 % Inflation. Nominal ergeben sich rund 3.612 €; nach heutiger Kaufkraft sind es etwa 2.430 €. Der Unterschied zeigt, warum die Inflationsannahme zählt.
Was der Rechner kann – und wo der Experte weiterhilft
Er rechnet mit Ihren Werten, kennt aber Ihre Bedingungen nicht. Er weiß nicht, ob eine Altersgrenze, eine Wartezeit oder eine Annahmerichtlinie die Erhöhung begrenzt, und er berechnet keine Beiträge einer Erhöhung. Er fragt bewusst nicht nach Gesundheit, Raucherstatus oder Vorerkrankungen. Wer wissen will, was ein Neuantrag bedeuten würde, findet den Ablauf in der anonymen Risikovoranfrage. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk liest Ihren Wortlaut mit Ihnen und rechnet die Erhöhung durch – kostenlos und unverbindlich. Die Wege im Überblick finden Sie unter BU erhöhen; wer erst seine Klauseln prüfen möchte, startet den Bedingungs-Check.
Häufige Fragen
Wie viel BU-Rente brauche ich?
Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber zu einer Rente, die auch die Altersvorsorge weiter bezahlbar macht. Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttos. Der Rechner zeigt Ihre Lücke zum Orientierungswert.
Kann ich meine BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?
Nur über Optionen, die Ihr Vertrag vorsieht: die Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Anlässen und eine vereinbarte Dynamik. Anlässe, Fristen, Altersgrenzen und Höchstgrenzen stehen in Ihren Bedingungen. Ohne solche Rechte ist eine Erhöhung ein Neuantrag mit Gesundheitsfragen.
Wie viele Anlässe brauche ich für die Erhöhung?
Teilen Sie die Lücke durch die Erhöhung je Anlass aus Ihren Bedingungen und runden Sie auf. Der Rechner macht das für Sie und prüft, ob die Gesamtgrenze der Rente eine Erhöhung überhaupt zulässt.
Lohnt sich eine Beitragsdynamik?
Sie lässt Rente und Beitrag jährlich steigen, ohne dass Sie handeln müssen. Der Rechner zeigt Rente und Beitrag nominal und die Kaufkraft Ihrer Annahme für die Inflation. Ob Sie sie nutzen, hängt von Budget und Bedingungen ab; bei manchen Versicherern lässt sie sich aussetzen.
Ist der Rechner ein Angebot?
Nein. Er ist eine Rechenhilfe mit Annahmen und empfiehlt weder Tarif noch Versicherer. Die tatsächlichen Beiträge einer Erhöhung berechnet der Versicherer nach Alter und Beruf zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Quellen
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? (Rentenhöhe, Brutto- und Nettobeitrag) – Stand 27.05.2026, abgerufen 24.10.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026, abgerufen 24.10.2026
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300 – § 25 Ausbau- und Nachversicherungsgarantie – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
- Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), § 15 Nachversicherungsgarantie – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
- infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (Erhöhungsoption ohne Anlass) – Stand 07/2025, abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.