Ratgeber

BU erhöhen: Rente aufstocken mit und ohne Gesundheitsprüfung

Ein guter bestehender BU-Vertrag wächst mit Ihnen: Wer die richtigen Klauseln hat, kann die Rente an Einkommen und Lebenslage anpassen – oft ohne neue Gesundheitsprüfung. Hier lesen Sie die drei Wege (Nachversicherungsgarantie, Dynamik, Zusatzvertrag), welche Fristen gelten und warum Beitragserhöhungen etwas anderes sind.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie viel BU-Rente ist genug, und wie groß ist Ihre Lücke?
  2. Welche Wege gibt es, die BU-Rente zu erhöhen?
  3. Wie funktioniert die Nachversicherung in der Praxis?
  4. Was bringt die Dynamik?
  5. Beitrag steigt – ist das eine Erhöhung der Rente?
  6. Wann braucht es einen Zusatzvertrag, und wie geht das ohne Überraschung?
  7. So sichern Sie Ihre Erhöhungsrechte
  8. Checkliste: So prüfen Sie Ihre Erhöhungsrechte
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung steigen; Fristen liegen in den gelesenen Bedingungen bei 6 bis 12 Monaten, die Altersgrenze mit Anlass bei 45 bis 50 Jahren.
  • Dynamik erhöht Beitrag und Rente planmäßig; im Beispiel von 3 % jährlich steigt eine Rente von 1.500 € in zehn Jahren rechnerisch auf rund 2.016 €.
  • Wer die Lücke nicht über Garantien schließen kann, braucht einen Zusatzvertrag mit Gesundheitsprüfung; dafür gibt es die anonyme Risikovoranfrage.
  • Eine Beitragserhöhung durch den Versicherer ist keine Rentenerhöhung: Nach § 163 VVG braucht sie einen Treuhänder, und Sie können statt der Erhöhung die Leistung herabsetzen lassen.

Die BU-Rente lässt sich über die Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn ein vereinbarter Anlass eintritt und Frist (in den gelesenen Bedingungen 6 bis 12 Monate), Altersgrenze (45 bis 50 Jahre) und Höchstgrenze eingehalten werden. Alternativen sind Dynamik und ein Zusatzvertrag mit Gesundheitsprüfung. Eine Beitragsanpassung durch den Versicherer (§ 163 VVG) ist etwas anderes. Stand: 25.10.2026.

Wie viel BU-Rente ist genug, und wie groß ist Ihre Lücke?

Der erste Schritt ist die Zahl, nicht der Weg. Als Orientierung für die Rentenhöhe nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, und Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens. Das ist ein Orientierungswert, kein Versicherungsbedarf: Ihre Ausgaben, Rücklagen, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und das Einkommen der Familie gehören zur Rechnung. Eine Beispielrechnung zeigt die Lücke.

Modellrechnung Rentenlücke; Annahmen: 80 % vom Netto (Finanztip, 27.05.2026), Beispielwerte, keine Empfehlung; eigene Berechnung, Stand 25.10.2026
Monatliches NettoOrientierungswert (80 %)BU-Rente laut VertragLücke
2.400 €1.920 €1.500 €420 €
3.200 €2.560 €1.500 €1.060 €
4.500 €3.600 €2.000 €1.600 €

Ihre eigene Lücke berechnet der Nachversicherungs- und Dynamik-Rechner in wenigen Minuten. Er stellt Ihre Rente einem Orientierungswert gegenüber (60 bis 90 % einstellbar), zählt die Anlässe, die Sie für die Lücke bräuchten, und rechnet die Wirkung einer jährlichen Dynamik aus. Er empfiehlt keinen Tarif und fragt nicht nach Ihrer Gesundheit.

Welche Wege gibt es, die BU-Rente zu erhöhen?

Es gibt vier Wege, die sich im Aufwand und im Preis unterscheiden. Welcher passt, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrer Lage ab. Die Tabelle fasst sie zusammen.

Wege zur höheren BU-Rente, beschreibend; Quellen: infinma (07/2025), Bedingungen und Herstellerseiten wie in den Quellen genannt; Stand 25.10.2026
WegGesundheitsprüfungVoraussetzungGrenze
Nachversicherungsgarantie (mit Anlass)neinAnlass, Frist, AltersgrenzeHöchstbeträge je Ereignis und gesamt
Erhöhung ohne Anlassneinoft nur in den ersten Vertragsjahrenfeste Stichtage und Altersgrenze
Dynamikneinim Vertrag vereinbartBeitrag steigt mit; kann ausgesetzt werden
ZusatzvertragjaAnnahme durch neuen oder gleichen VersichererGesamtrente zum Einkommen

Wichtig: Die Rechte sind an Bedingungen geknüpft und an Fristen gebunden – wer sie kennt, nutzt sie ohne neue Gesundheitsprüfung. Die ausführliche Erklärung zur Garantie liefert Nachversicherungsgarantie, zur Dynamik Beitragsdynamik. Hier stehen die praktischen Folgen für Sie.

Wie funktioniert die Nachversicherung in der Praxis?

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen anzuheben, ohne dass der Versicherer erneut Gesundheitsfragen stellt. Die Regeln sind in den Bedingungen festgelegt und unterscheiden sich stark. Das zeigen die gelesenen Dokumente.

12 Monate
Frist nach dem Ereignis bei Alte Leipziger (01.2026), Nürnberger (07.2026) und Allianz; 6 Monate bei Barmenia SoloBU (Ausgabe 01/2021)
Bedingungen bzw. Herstellerseite, 6 Monate (Barmenia SoloBU, Ausgabe 01/2021) bis 12 Monate (Alte Leipziger 01.2026, Nürnberger 07.2026, Allianz)
45 bis 50
Jahre als Altersgrenze mit Anlass
mit Anlass 45 bis 50 Jahre (Barmenia 2021: 45; Alte Leipziger, Nürnberger, Allianz: 50)
bis zu 20
Ereignisse zählt die Nürnberger in § 15 Abs. 3 (ca.); Barmenia 2021: 14
Bedingungen, Stand wie genannt

Im Einzelnen: Die Alte Leipziger (pm 2300, Stand 01.2026, § 25) gewährt die Nachversicherung binnen zwölf Monaten nach dem Ereignis, wenn die versicherte Person höchstens 50 Jahre alt ist, mit höchstens 6.000 € Jahresrente je Ereignis (12.000 € bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze oder bestimmten Einkommens- und Gewinnstufen), zusätzlich für Berufseinsteiger bis 18.000 €, und mit Gesamtgrenzen von 18.000 beziehungsweise 30.000 € Jahresrente. Die Ausbaugarantie erlaubt Erhöhungen binnen fünf Jahren bis zum Alter von 40 Jahren. Kein Anspruch besteht, wenn der Vertrag ohne oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande kam. Die Nürnberger (GN331083, Stand 07.2026, § 15 Abs. 3) lässt zwölf Monate zu, solange die versicherte Person unter 50 ist; sie erhöht je Ereignis um höchstens 50 % der zuletzt geltenden Monatsrente, und die Summe darf 4.000 € im Monat nicht übersteigen. Die Allianz nennt auf ihrer Herstellerseite (abgerufen 25.10.2026) eine anlassunabhängige Erhöhung innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre bis Alter 40 und eine anlassabhängige bis Alter 50 mit zwölf Monaten Antragsfrist; als Anlässe führt sie unter anderem Heirat, Kind, Studium, Berufsstart, Selbstständigkeit mit Kammer, Meisterprüfung, Immobilie ab 100.000 € und Einkommen plus 10 % auf. Die Barmenia (L 3859, Ausgabe 01/2021) zählt 14 Ereignisse bis zum Alter von 45, mit sechs Monaten Frist.

Zwei Dinge stehen in fast allen Regelungen: Die Erhöhung muss in der Frist beantragt werden, sonst verfällt der Anlass, und der erhöhte Teil wird zum dann erreichten Alter und Beruf kalkuliert (Maklerseite transparent-beraten.de, Stand 12.10.2026, Sekundärquelle). Außerdem scheitert die Nachversicherung typischerweise, wenn bei Antrag bereits Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Den Anlass und die Frist sollten Sie deshalb im Kalender notieren. Für Berufsstarter gibt es einen Ratgeber zur Nachversicherungsgarantie beim Berufsstart.

Was bringt die Dynamik?

Die Dynamik erhöht Beitrag und Rente planmäßig um einen vereinbarten Satz, ohne dass ein Anlass nötig ist. Sie sorgt dafür, dass die Rente mit Gehalt oder Inflation wächst, kostet aber jedes Jahr mehr Beitrag. Das Beispiel rechnet mit 3 % jährlichem Anstieg, einem Anfangsbeitrag von 70 € im Monat und einer Rente von 1.500 € (Modellannahme, keine Prognose und kein Tarifbeispiel).

Modellrechnung Dynamik: Beitrag und Rente wachsen mit 3 % pro Jahr; Anfangsbeitrag 70 € monatlich, Anfangsrente 1.500 €, Inflation 2 % zur Kaufkraft; eigene Berechnung, Stand 25.10.2026
JahrRente (nominal)MonatsbeitragRente in heutiger Kaufkraft (2 % Inflation)
Heute1.500 €70,00 €1.500 €
nach 5 Jahren1.739 €81,15 €1.575 €
nach 10 Jahren2.016 €94,07 €1.654 €

In zehn Jahren zahlt man in diesem Modell rund 9.630 € Beiträge (840 € Jahresbeitrag mit 3 % Steigerung). Die Dynamik erhöht damit die Rente nominal um etwa ein Drittel, in heutiger Kaufkraft aber nur um rund zehn Prozent, wenn die Inflation bei 2 % liegt. Das ist eine Modellrechnung; in Ihrem Vertrag kann die Dynamik anders ausgestaltet sein, und der Versicherer berechnet sie in der Regel auf das aktuelle Alter. Die Alte Leipziger setzt bei der Beitragspause die planmäßige Dynamik aus (§ 23). Wer die Dynamik ablehnt, sollte prüfen, ob sie später wieder aufgenommen werden kann – sonst fehlen dem Vertrag Erhöhungen, die ohne Gesundheitsprüfung möglich wären.

Beitrag steigt – ist das eine Erhöhung der Rente?

Nein. Ein höherer Beitrag ohne höhere Rente ist keine Nachversicherung, sondern eine Prämienänderung, und die ist gesetzlich eingeschränkt. Nach § 163 Abs. 1 VVG darf der Versicherer die Prämie neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar ändert, die Neufestsetzung angemessen und erforderlich ist und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Statt der Erhöhung können Sie verlangen, dass die Leistung entsprechend herabgesetzt wird (Abs. 2). Die Änderung wird zum Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (Abs. 3). Neufestsetzung nur bei nicht nur vorübergehender, nicht voraussehbarer Änderung des Leistungsbedarfs und mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders; wirksam zum Beginn des zweiten Monats nach Mitteilung.

Davon zu unterscheiden ist der Zahlbeitrag: Viele Tarife rechnen Überschüsse mit dem Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und zahlen den Nettobeitrag. Schwankt der Überschuss, schwankt der Zahlbeitrag, ohne dass eine Prämienanpassung vorliegt. Mehr dazu auf der Seite Überschussbeteiligung und Beitrag. Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht bei Beitragsneufestsetzung kennt das Gesetz nicht; in den Bedingungen kann eines stehen, im Gesetz findet sich keines. Bleibt der Beitrag nach § 163 nicht tragbar, sind Rentensenkung, Stundung oder Beitragsfreistellung die Wege (BU kündigen, wechseln oder beitragsfrei stellen).

Wann braucht es einen Zusatzvertrag, und wie geht das ohne Überraschung?

Reichen Garantien nicht, bleibt der Zusatzvertrag. Er verlangt eine neue Risikoprüfung, und er wird zum aktuellen Alter kalkuliert. Der Altvertrag bleibt bestehen, ebenso seine Optionen. Der Zusatzvertrag lohnt, wenn die Lücke groß ist, Alter und Anlässe die Nachversicherung begrenzen und ein Neuabschluss wahrscheinlich ist. Ob eine Annahme zu erwarten ist, klärt vorab die anonyme Risikovoranfrage: Der Experte fragt bei Versicherern an, ohne dass Ihr Name genannt wird.

Zwei Hinweise: Beachten Sie die Höchstrente der Versicherer. Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens, und mehrere Verträge zusammen können auf diese Grenze stoßen. Und verwechseln Sie die Erhöhung nicht mit dem Wechsel: Wer den Altvertrag kündigt, verliert dessen Optionen (BU wechseln).

So sichern Sie Ihre Erhöhungsrechte

Die Nachversicherung gelingt, wenn Fristen und Formalien stimmen. Fünf Punkte behalten Sie am besten im Blick.

  • Frist einhalten: Beantragen Sie innerhalb der Frist, etwa binnen zwölf Monaten. Notieren Sie das Ereignisdatum und den letzten Antragstag.
  • Anlass belegen: Die Bedingungen nennen, welche Nachweise verlangt werden. Mit der Kopie geht der Antrag zügig durch.
  • Altersgrenze beachten: Mit Anlass meist bis 45 oder 50 Jahre, ohne Anlass oft nur bis 40 und nur in den ersten Vertragsjahren (Allianz, Alte Leipziger, Barmenia).
  • Höchstgrenze kennen: Je Ereignis und gesamt gibt es Obergrenzen; bei mehreren Verträgen zählen sie zusammen.
  • Beitragspause oder -freistellung dazwischen: Während der Pause kann die Nachversicherung ruhen, bei der Alten Leipziger ausdrücklich (§ 23).

Ein Beispiel: Anlass rechtzeitig nutzen

Ein Angestellter kauft eine Immobilie, die die Bedingungen als Anlass kennen. Er schaut nach dem Kauf in die Bedingungen. Beträgt die Frist zwölf Monate und beantragt er innerhalb dieser Zeit, erhöht er die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung. Das Beispiel ist ein Modell. Deshalb gilt: Bei jedem größeren Lebensereignis kurz in die Bedingungen schauen. Der Klausel-Check hilft dabei, die wichtigsten Punkte festzuhalten.

Checkliste: So prüfen Sie Ihre Erhöhungsrechte

  • Anlässe finden: Abschnitt „Nachversicherungsgarantie“ oder „Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung“ in den Bedingungen lesen.
  • Fristen notieren: Frist ab Ereignis, Altersgrenze, Gesamtgrenzen und Mindestdauer des Vertrags.
  • Nachweise sammeln: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Kaufvertrag, Gehaltsnachweise – so, wie die Bedingungen sie verlangen.
  • Dynamik prüfen: Satz, Dauer, Möglichkeit zur Aussetzung und Wiederaufnahme.
  • Lücke berechnen: Rente-erhöhen-Rechner mit Ihren Werten durchlaufen.
  • Entscheiden: Garantie nutzen, Zusatzvertrag erwägen oder Rente anpassen.

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Häufige Fragen

Kann ich meine BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?

Ja, wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, ein vereinbarter Anlass eingetreten ist und Sie Frist, Altersgrenze und Höchstgrenze einhalten. Die gelesenen Bedingungen nennen Fristen von 6 bis 12 Monaten und Altersgrenzen von 45 bis 50 Jahren (Barmenia 2021, Alte Leipziger 2026, Nürnberger 2026, Allianz).

Welche Anlässe berechtigen zur Erhöhung?

Typisch sind Heirat, Geburt eines Kindes, Berufsstart, Meisterprüfung, Immobilienkauf oder Einkommenssteigerung. Die Allianz nennt zum Beispiel Immobilien ab 100.000 € und Einkommen plus 10 % (Herstellerangabe, abgerufen 25.10.2026). Welche für Sie gelten, steht in Ihren Bedingungen.

Was kostet eine Rentenerhöhung?

Der zusätzliche Teil wird in der Regel zum dann erreichten Alter und Beruf kalkuliert und erhöht den Beitrag (Maklerseite transparent-beraten.de, Stand 12.10.2026, Sekundärquelle). Tarifbeiträge nennen wir nicht; ein Angebot zeigt den Beitrag.

Ist eine Beitragserhöhung durch den Versicherer zulässig?

Nur unter den Voraussetzungen des § 163 VVG: nicht nur vorübergehende, nicht voraussehbare Änderung des Leistungsbedarfs, Angemessenheit und Erforderlichkeit sowie Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Statt der Erhöhung können Sie die Herabsetzung der Leistung verlangen.

Wie viel BU-Rente ist sinnvoll?

Als Orientierungswert nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Der Rente-erhöhen-Rechner stellt Ihre Rente einem einstellbaren Orientierungswert gegenüber.

Soll ich lieber einen zweiten BU-Vertrag abschließen?

Das hängt von Lücke, Alter und Gesundheit ab. Ein zusätzlicher Vertrag lässt den Altvertrag mit seinen Optionen bestehen, verlangt aber eine neue Gesundheitsprüfung. Vorab kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, ob eine Annahme wahrscheinlich ist.

Quellen

  1. § 163 VVG – Prämien- und Leistungsänderung – abgerufen 25.10.2026
  2. infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025, abgerufen 25.10.2026
  3. Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300, § 25 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
  4. Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), § 15 – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
  5. Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859), § 17 – Ausgabe 01/2021 (ältere Ausgabe), abgerufen 25.10.2026
  6. Allianz: Erhöhungsoptionen, dynamische Anpassung (Herstellerangabe) – abgerufen 25.10.2026
  7. transparent-beraten.de: Nachversicherungsgarantie (Maklerseite, Sekundärquelle) – Stand 12.10.2026
  8. Finanztip: Was kostet eine BU? (Rentenhöhe, Beitragsfaktoren) – Stand 27.05.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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