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Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung schreiben: Inhalt, Form, Beispieltext

Ein guter bestehender BU-Vertrag ist Gold wert – deshalb zuerst prüfen lassen, dann kündigen. Steht die Entscheidung fest, hilft diese Seite: Sie zeigt, was in das Schreiben gehört, welche Form die gelesenen Bedingungen verlangen und wie Sie sicherstellen, dass es ankommt – mit Beispieltext zum Anpassen.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Welche Form braucht die Kündigung der BU?
  2. Was gehört in die Kündigung?
  3. Wie sieht ein Beispieltext aus?
  4. Wann und wie sende ich die Kündigung ab?
  5. Wer darf kündigen, und was gilt bei mehreren Beteiligten?
  6. Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
  7. Kündigung, Beitragsfreistellung, Widerruf: welches Schreiben passt?
  8. Kann ich eine Kündigung zurücknehmen oder widerrufen?
  9. Wer kann den nächsten Schritt mit mir gehen?
Das Wichtigste in Kürze
  • Die gelesenen Bedingungen verlangen Textform, also zum Beispiel Brief oder E-Mail (Nürnberger 07.2026, Alte Leipziger 01.2026, GDV-Muster 21.07.2025).
  • Eine Begründung ist nicht nötig; wichtig sind Name, Versicherungsnummer, ausdrückliche Kündigungserklärung, Termin und Bitte um Bestätigung.
  • Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG) – bei der Alten Leipziger zum Monatsende.
  • Teilkündigung ist nur möglich, wenn die Mindestbeträge der Bedingungen erreicht bleiben (Nürnberger: 120 € Jahresbeitrag und 100 € Monatsrente).
  • Kündigen Sie erst, wenn der Ersatzvertrag schriftlich angenommen ist; das Beispiel ist ein Muster und keine Rechtsberatung.

Vor der Kündigung lohnt die Prüfung des Vertrags; steht die Entscheidung fest, gilt: Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung braucht nach den gelesenen Bedingungen Textform (z. B. Brief oder E-Mail), aber keine Begründung. Nennen Sie Name, Versicherungsnummer, die Kündigungserklärung, den gewünschten Termin (Schluss der laufenden Versicherungsperiode, § 168 VVG) und bitten Sie um schriftliche Bestätigung. Kündigen Sie erst, wenn der Ersatz angenommen ist. Stand: 25.10.2026.

Welche Form braucht die Kündigung der BU?

Die Kündigung braucht Textform. Das ist weniger streng als Schriftform: Eine lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt und dauerhaft gespeichert werden kann, genügt – ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail zum Beispiel. Die gelesenen Dokumente nennen Textform ausdrücklich: Die Nürnberger (GN331083, Stand 07.2026, § 17 Abs. 1) verlangt, dass die Kündigung „in Textform (z. B. Papierform, E-Mail)“ erfolgt, die Alte Leipziger (pm 2300, Stand 01.2026, § 27) lässt die Kündigung zum Ende eines Monats in Textform zu, und das GDV-Muster (Stand 21.07.2025, § 15 Abs. 7) sagt dasselbe. Das Gesetz selbst nennt in § 168 Abs. 1 VVG keine Form; die Bedingungen füllen sie aus.

Für die Praxis heißt das: Sie müssen keinen Vordruck des Versicherers verwenden, und eine handschriftliche Unterschrift ist nach diesen Bedingungen nicht erforderlich. Gleichwohl empfiehlt sich der Brief mit Unterschrift oder die E-Mail an die offizielle Adresse, weil Sie so den Zugang besser belegen können. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob für Kündigungen eine bestimmte Adresse oder ein Kundenportal vorgesehen ist, und ob die Kündigung über einen Vermittler genügt oder dem Versicherer selbst zugehen muss.

Was gehört in die Kündigung?

Eine wirksame Kündigung enthält wenige Bestandteile. Je genauer sie sind, desto weniger Rückfragen entstehen. Die folgende Tabelle zeigt, was wozu dient.

Bestandteile einer Kündigung der BU in Textform, eigene Zusammenstellung auf Grundlage von § 168 VVG und den genannten Bedingungen, Stand 25.10.2026
BestandteilZweckHinweis
Absender mit Name, Anschrift, GeburtsdatumZuordnung zum Vertragwie im Versicherungsschein
Versicherungsnummer, Tarifeindeutiger Bezugaus Versicherungsschein oder Nachtrag
Ausdrückliche Erklärung „Ich kündige …“Klarheit über die WirkungVollkündigung oder Teilkündigung benennen
TerminBestimmung des Endes„zum nächstmöglichen Termin“ oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode
Bitte um schriftliche BestätigungNachweis des Beendigungsdatumsmit Frist für die Antwort
Ende der Lastschriftkeine weiteren Abbuchungennach dem Beendigungsdatum prüfen
Datum und UnterschriftAuthentizitätbei E-Mail Name im Text

Eine Begründung ist überflüssig, und sie kann Probleme bringen: Wer Gründe angibt, lädt den Versicherer zu Gegenangeboten oder Rückfragen ein, die den Termin verzögern können. Gesundheitsangaben gehören nie in eine Kündigung. Auch der Hinweis, dass Sie einen anderen Anbieter wählen, ist nicht erforderlich.

Wie sieht ein Beispieltext aus?

Das folgende Muster ist ein Beispiel zum Anpassen, keine Rechtsberatung und kein Vordruck des Versicherers. Passen Sie Namen, Nummer und Termin an Ihre Unterlagen an.

Betreff: Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer [Nummer] (versicherte Person: [Name, Geburtsdatum]) fristgemäß zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Beendigungsdatum bis zum [Datum] in Textform. Ab dem Beendigungsdatum dürfen keine Beiträge mehr von meinem Konto eingezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Unterschrift]

Für eine Teilkündigung ersetzen Sie den Hauptsatz: „… kündige ich den Vertrag teilweise, sodass eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente von [Betrag] monatlich bestehen bleibt …“. Das funktioniert nur, wenn die Mindestbeträge Ihrer Bedingungen erhalten bleiben; die Nürnberger nennt als Beispiel einen verbleibenden Jahresbeitrag von mindestens 120 € und eine verbleibende Monatsrente von mindestens 100 €, sonst ist die Teilkündigung unwirksam (§ 17 Abs. 1). Beim Beitragsstopp schreiben Sie statt der Kündigung: „… beantrage ich die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode“ (§ 165 VVG, bei der Alten Leipziger „Beitragsstopp“ nach § 24). Die Folgen dieser Variante stehen unter BU beitragsfrei stellen.

Wann und wie sende ich die Kündigung ab?

Senden Sie die Kündigung so, dass sie vor Ende der Versicherungsperiode zugeht. Rechnen Sie bei Briefen Postlaufzeiten ein, und planen Sie bei E-Mails einen Puffer für Spamfilter und Posteingänge. Was Ihre Perioden sind, haben wir unter Kündigungsfrist der BU erklärt. Die sicherste Reihenfolge lautet:

Ersatz klären

Neuantrag, ggf. anonyme Risikovoranfrage, schriftliche Annahme abwarten.

Termin berechnen

Versicherungsperiode und Zahlungsweise im Schein prüfen.

Schreiben aufsetzen

Mit dem Muster; Vollkündigung, Teilkündigung oder Beitragsfreistellung genau benennen.

Zugang belegen

Einschreiben oder E-Mail mit Sendebestätigung, bei Portalen Screenshot.

Bestätigung prüfen

Beendigungsdatum, Lastschriftende und evtl. Hinweise des Versicherers lesen.

Wenn Sie gleichzeitig wechseln, hilft die Checkliste BU wechseln ohne Lücke. Zum Verhältnis von Termin und Neuantrag gilt: Kündigen Sie erst, wenn der Ersatz angenommen ist. Die Annahme kann Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung enthalten; ob und wie angenommen wird, klärt auf Wunsch die anonyme Risikovoranfrage über einen Experten – dazu der Ratgeber zur anonymen Risikovoranfrage.

Wer darf kündigen, und was gilt bei mehreren Beteiligten?

Kündigen darf der Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und die Beiträge schuldet. Das GDV-Muster unterscheidet sie von der versicherten Person, auf deren Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen ist. Beide sind meist identisch; bei Verträgen, die Eltern für ein Kind oder ein Arbeitgeber für Beschäftigte abgeschlossen haben, sind sie es nicht. In diesem Fall kündigt der Versicherungsnehmer, und die Bedingungen oder der Versicherungsschein nennen, ob die versicherte Person zustimmen muss oder zu informieren ist. Besteht der Vertrag für mehrere Versicherungsnehmer, etwa Eheleute, sollten alle unterschreiben, sofern die Bedingungen nichts anderes sagen.

Lassen Sie die Kündigung über eine bevollmächtigte Person erledigen, etwa einen Vermittler, einen Betreuer oder ein Familienmitglied, legen Sie dem Schreiben eine Vollmacht bei. Der Versicherer darf den Nachweis verlangen. Lassen Sie sich in jedem Fall den Wortlaut zeigen, bevor er an den Versicherer geht. Diese Seite empfiehlt keinen Weg, sie beschreibt nur, worauf die Form achten muss.

Was Sie nach dem Absenden prüfen

Nach dem Absenden folgen zwei Kontrollen. Erstens die Bestätigung des Versicherers: Sie sollte das Beendigungsdatum nennen und enthält oft Hinweise zu Überschüssen, beitragsfreien Teilen oder Zusatzbausteinen. Zweitens das Konto: Nach dem Beendigungsdatum darf keine Lastschrift mehr erfolgen. Weicht das Datum von Ihrem Plan ab, melden Sie sich sofort schriftlich; im Zweifel zählt, was zugegangen und nachweisbar ist. Heben Sie Schein, Bedingungen und Schriftverkehr noch einige Jahre auf. Sie brauchen sie, wenn später Fragen zur Vorversicherung auftauchen, etwa bei einem Antrag, in dem der Neuversicherer nach früheren Verträgen fragt, oder bei Streit über den Zeitpunkt der Beendigung.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Klare Wirkung: „Ich möchte aussteigen“ ist keine Kündigung. Schreiben Sie „ich kündige“ oder „ich beantrage Beitragsfreistellung“.
  • Falscher Vertrag: Bei mehreren Verträgen oder Zusatzversicherungen nennen Sie die Nummer und stellen klar, ob nur die BU oder der gesamte Vertrag enden soll. Bei Zusatzversicherungen siehe BU-Zusatzversicherung kündigen.
  • Zu knapper Termin: Wenn das Perioden-Ende morgen ist, kommt die Kündigung vielleicht zu spät; dann gilt die nächste Periode.
  • Kein Nachweis: Ohne Sendebestätigung oder Einschreiben wird ein Streit über den Zugang schwer.
  • Lastschrift vergessen: Beobachten Sie das Konto und widersprechen Sie Abbuchungen nach dem Beendigungsdatum begründet; die Frist dafür richtet sich nach Ihrer Bank.
  • Erst Ersatz, dann Kündigung: Kündigen Sie, sobald der Ersatz angenommen ist – so bleiben Sie lückenlos geschützt. Die Kündigung ist nicht zurückzunehmen, außer der Versicherer stimmt zu.

Kündigung, Beitragsfreistellung, Widerruf: welches Schreiben passt?

Drei Schreiben werden häufig verwechselt, und jedes hat eine andere Rechtsfolge. Wählen Sie bewusst.

Kündigung, Beitragsfreistellung und Widerruf im Vergleich; Quellen: §§ 8, 152, 165, 168 VVG, GDV-Muster § 15; Stand 25.10.2026
SchreibenWann möglichWirkungWeiterführend
Kündigungjederzeit zum Schluss der laufenden VersicherungsperiodeVertrag endet, bei reiner BU ohne AuszahlungAuszahlung
Beitragsfreistellungjederzeit zum Schluss der Periode, wenn die Mindestleistung erreicht wirdBeiträge entfallen, Rente sinkt auf beitragsfreie RenteBeitragsfreistellung
Widerrufnur in der Widerrufsfrist nach VertragsschlussVertrag wird rückabgewickelt, Prämie ab Zugang erstattetWiderruf

Zur Auswahl hilft eine einfache Frage: Soll der Schutz ganz enden, teilweise bleiben oder gerade erst gar nicht beginnen? Entsprechend schreiben Sie.

Kann ich eine Kündigung zurücknehmen oder widerrufen?

Eine zugegangene Kündigung ist in der Regel bindend. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gegen eine eigene Kündigung gibt es nicht; das Widerrufsrecht nach § 152 VVG betrifft die Vertragserklärung beim Abschluss (BU widerrufen). Ob der Versicherer Kulanz zeigt, hängt von ihm ab. Die Alte Leipziger bietet allerdings im Fall des Beitragsstopps (nicht der Kündigung) an, binnen zwölf Monaten ohne neue Risikoprüfung einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn die versicherte Person weder berufsunfähig noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist (§ 24 Abs. 3). Solche Wiederherstellungsrechte sind nicht Standard.

Wer kann den nächsten Schritt mit mir gehen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Kündigung, Beitragsfreistellung oder Wechsel zu Ihrer Lage passt, prüft der Kündigungs-Folgen-Check, wie viel älter Sie beim Neuabschluss wären und ob die Voraussetzungen für einen geordneten Wechsel gegeben sind. Der Bedingungs-Check fasst Ihre Prüfpunkte in einer Minute zusammen, ohne Gesundheitsfragen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk liest auf Wunsch Ihre Bedingungen mit Ihnen, bevor Sie das Schreiben abschicken – kostenlos und unverbindlich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; bei Streit helfen die Beschwerdestelle, der Versicherungsombudsmann oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail als Kündigung der BU?

Nach den gelesenen Bedingungen ja, denn sie verlangen Textform: Das GDV-Muster, die Nürnberger und die Alte Leipziger nennen Papierform oder E-Mail als Beispiele. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Adresse vorsieht, und sichern Sie die Sendebestätigung.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nein. Weder § 168 VVG noch die gelesenen Bedingungen verlangen eine Begründung. Schreiben Sie, was Sie erreichen wollen: Vertrag, Termin und Wunsch nach schriftlicher Bestätigung. Gesundheitsangaben gehören nicht in das Schreiben.

Wohin schicke ich die Kündigung?

An die im Versicherungsschein oder in den Bedingungen genannte Adresse des Versicherers; bei Verträgen über einen Vermittler ist die Zustellung an den Versicherer sicherer als an den Vermittler. Fragen Sie im Zweifel nach der richtigen Anschrift.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung?

Die Kündigung beendet den Vertrag; die Beitragsfreistellung wandelt ihn in einen beitragsfreien um, wenn die Mindestrente erreicht wird (§ 165 VVG). Formulieren Sie genau, was Sie wollen, sonst entsteht Streit über die Wirkung. Mehr: BU beitragsfrei stellen.

Was tue ich, wenn der Versicherer die Kündigung nicht bestätigt?

Haken Sie schriftlich nach und verweisen Sie auf Zugangsnachweis und Termin. Prüfen Sie, ob nach dem Beendigungsdatum noch abgebucht wird. Bleibt es dabei, helfen die Beschwerdestelle des Versicherers und der Versicherungsombudsmann.

Quellen

  1. § 168 VVG – Kündigung durch den Versicherungsnehmer – abgerufen 25.10.2026
  2. § 165 VVG – Prämienfreie Versicherung – abgerufen 25.10.2026
  3. Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), §§ 17, 18 – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
  4. Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300, §§ 24, 27 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
  5. GDV: Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen), § 15 – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
  6. Versicherungsombudsmann e. V. – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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