Inhalt (9 Abschnitte)
- Die Checkliste in zehn Schritten
- Warum steht die Voranfrage vor dem Antrag?
- Wie plane ich den Termin der Kündigung?
- Was gilt für die Überschneidung und den vorläufigen Schutz?
- Welche Rolle spielt die Widerrufsfrist des neuen Vertrags?
- Was tun, wenn die Annahme anders ausfällt als erwartet?
- Welche Unterlagen sollten am Ende vollständig sein?
- So gelingt der Wechsel: sechs Punkte
- Wer hilft bei der Umsetzung?
- Die wichtigste Regel: Erst den neuen Vertrag schriftlich annehmen lassen, dann den alten kündigen (§ 168 VVG: Kündigung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode).
- Vor dem Antrag klärt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annehmen würde; auf dieser Website stellen wir keine Gesundheitsfragen.
- Planen Sie eine kurze Überschneidung ein: Die Doppelzahlung für einen Monat ist günstiger als eine Lücke; eine Erstattung gibt es nach den gelesenen Bedingungen nicht.
- Für den neuen Vertrag gilt ein Widerrufsrecht, in der Lebensversicherung 30 Tage (§ 152 VVG, über § 176 entsprechend); ein Widerruf ohne bestehenden Ersatz lässt Sie ungeschützt.
BU wechseln ohne Lücke heißt: erst den neuen Vertrag beantragen und die schriftliche Annahme abwarten, dann den alten Vertrag zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG) und die Kündigung bestätigen lassen. Eine kurze Überschneidung ist günstiger als eine Lücke; Beiträge werden nach den gelesenen Bedingungen nicht erstattet. Stand: 25.10.2026.
Die Checkliste in zehn Schritten
Die Schritte sind so geordnet, dass jeder auf dem vorigen aufbaut und jeder Rückweg offen bleibt, solange der Altvertrag besteht. Hakeln Sie nichts ab, bevor es erledigt ist.
1. Altvertrag dokumentieren
Versicherungsschein, vollständige Bedingungen, alle Nachträge, letzte Beitragsübersicht. Notieren Sie Abschlussdatum, Zahlungsweise und Perioden-Ende.
2. Ziel festlegen
Bessere Klauseln, passende Rente, anderer Beruf, niedrigerer Beitrag? Ohne Ziel lässt sich kein Angebot bewerten.
3. Wechselgründe prüfen
Klausel-Check und Kündigungs-Folgen-Check durchlaufen; prüfen Sie, ob Stundung, Pause oder Nachversicherung reichen (siehe Lohnt sich ein BU-Wechsel?).
4. Angebote einholen
Bedingungen der Angebote lesen, nicht nur den Beitrag; Fassung und Stand notieren.
5. Voranfrage stellen
Anonyme Risikovoranfrage über einen Experten, bevor ein Antrag mit Namen bei einem Versicherer landet.
6. Antrag stellen
Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG); Beratungsprotokoll und Unterlagen aufbewahren.
7. Schriftliche Annahme abwarten
Policenbeginn, Beitrag, Zuschläge, Ausschlüsse und Bedingungen mit dem Antrag vergleichen.
8. Kündigungstermin berechnen
Perioden-Ende des Altvertrags bestimmen und eine kurze Überschneidung einplanen.
9. Alten Vertrag kündigen
Textform, Versicherungsnummer, Termin, Bitte um Bestätigung. Muster: Kündigung schreiben.
10. Nachkontrolle
Bestätigung, Lastschrift, neue Police und Widerrufsfrist prüfen; Unterlagen archivieren.
Warum steht die Voranfrage vor dem Antrag?
Ein Antrag mit Ihrem Namen wird beim Versicherer in der Regel dokumentiert, auch wenn er nicht angenommen wird. Die anonyme Risikovoranfrage vermeidet das: Ein Experte fragt bei Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen sie annehmen würden, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie erfahren so vor dem Antrag, ob mit Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung zu rechnen ist. Wie das Verfahren abläuft und worauf es ankommt, erläutert der Ratgeber zur anonymen Risikovoranfrage. Auf dieser Website fragen wir nichts zu Ihrer Gesundheit; die Voranfrage führt ein spezialisierter Partner-Experte durch, wenn Sie das möchten.
Wichtig für den Wechsel ist der Zusammenhang mit dem Altvertrag: Solange keine Annahme vorliegt, bleibt er unangetastet. Auch eine Voranfrage verändert ihn nicht. Das ist die Sicherheit, die die Reihenfolge schafft.
Wie plane ich den Termin der Kündigung?
Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG). Die Versicherungsperiode folgt der Zahlungsweise: ein Jahr bei Jahreszahlung, sonst Monat, Vierteljahr oder Halbjahr (GDV-Muster, Stand 21.07.2025, § 13 Abs. 2). Die Alte Leipziger (pm 2300, 01.2026, § 27) lässt Kündigung zum Monatsende zu, die Nürnberger (GN331083, 07.2026, § 17) zur nächsten Beitragsfälligkeit, jeweils in Textform. Planen Sie rückwärts: Wann soll der neue Schutz beginnen? Wann endet der alte? Dazwischen bleibt Spielraum für eine Überschneidung.
| Phase | Beispiel-Zeitpunkt | Aufgabe | Wenn etwas schiefgeht |
|---|---|---|---|
| Vorbereitung | ab Oktober | Bedingungen sichern, Angebote vergleichen | Bei Zweifeln Altvertrag behalten |
| Voranfrage | Oktober/November | Anonyme Risikovoranfrage über Experten | Bei Zuschlag oder Ablehnung neu bewerten |
| Antrag | November | Antrag mit Gesundheitsfragen stellen | Annahme abwarten; Altvertrag läuft |
| Annahme | spätestens Anfang Dezember | Policenbeginn 1. Januar bestätigen | Keine Annahme: nicht kündigen |
| Kündigung | Anfang Dezember | Alten Vertrag zum Ende der laufenden Periode kündigen | Kündigung nicht zugegangen: Altvertrag läuft weiter |
| Überschneidung | Dezember | Beide Verträge laufen kurz parallel | Doppelte Beiträge einplanen |
| Nachkontrolle | Januar | Bestätigung und Lastschrift prüfen | Abweichungen schriftlich melden |
Die Daten sind Beispiele; Voranfrage und Prüfung dauern unterschiedlich lang, und verbindliche Zeiträume nennen wir nicht. Wichtig ist die Abfolge, nicht der Kalender.
Was gilt für die Überschneidung und den vorläufigen Schutz?
Eine Überschneidung ist die Versicherung gegen eine Lücke. Beide Verträge laufen kurz parallel, weil die Kündigung nur zum Perioden-Ende wirkt. Für die Zeit der Doppelzahlung gibt es keine Rückerstattung: Die Nürnberger und die Alte Leipziger schließen die Beitragsrückzahlung aus (§ 17 Abs. 3 bzw. § 27), das GDV-Muster ebenso (§ 15 Abs. 10). Wenn der Beitrag des Altvertrags monatlich fällig ist, ist die Überschneidung kurz und billig; bei Jahreszahlung kann sie teuer werden, und ein Wechsel auf monatliche Zahlung vor der Kündigung kann sich lohnen.
Vorläufigen Versicherungsschutz beim Neuantrag gibt es nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang er gilt, steht im Antrag und in den Bedingungen des neuen Versicherers; er ersetzt keine Annahme. § 8 Abs. 3 VVG nimmt Verträge über vorläufige Deckung vom Widerrufsrecht aus. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass „schon alles klar“ ist, nur weil ein Berater das sagt; entscheidend ist die schriftliche Annahme. Ob und wie der neue Versicherer annimmt, klärt der Experte mit der Voranfrage.
Welche Rolle spielt die Widerrufsfrist des neuen Vertrags?
Für den neuen Vertrag gilt ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt in der Lebensversicherung 30 Tage in der Lebensversicherung (Regelfrist nach § 8 VVG: 14 Tage); das Recht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss. Sie beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen, Informationen und Belehrung in Textform erhalten haben (§ 8 Abs. 2 VVG); die in Ihren Unterlagen genannte Frist ist maßgeblich. Notieren Sie das Ende der Frist, wenn die Police eintrifft. Widerrufen Sie nur, solange der alte Vertrag noch besteht; sonst fehlt Ihnen der Ersatz. Wer die Widerrufsfrist als Sicherheitsnetz für eine vorschnelle Kündigung nutzt, riskiert das Gegenteil. Alles Weitere zur Frist steht unter BU widerrufen: Frist, Form und Folgen.
Was tun, wenn die Annahme anders ausfällt als erwartet?
Nicht jede Annahme entspricht dem Antrag. Der Versicherer kann den Vertrag mit Risikozuschlag, mit Ausschluss einzelner Umstände oder zu anderen Bedingungen anbieten, oder er lehnt ab. Das Gesetz kennt dafür keine Automatik zu Ihren Gunsten: Ein Angebot mit anderem Inhalt müssen Sie nicht annehmen. Entscheidend ist, dass Sie in diesem Moment noch den alten Vertrag haben. Dann können Sie in Ruhe prüfen, ob der Neuvertrag trotz Änderung besser ist, ob Sie mit einem anderen Versicherer neu anfragen oder ob Sie bleiben.
| Ergebnis | Was es bedeutet | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Annahme wie beantragt | Vertrag zu den angefragten Bedingungen | Police prüfen, dann Kündigung des Altvertrags terminieren |
| Annahme mit Zuschlag | höherer Beitrag für dasselbe Risiko | Beitragsplus gegen Klauselgewinn abwägen, Altvertrag zunächst behalten |
| Annahme mit Ausschluss | bestimmte Ursachen sind nicht versichert | Reichweite des Ausschlusses mit dem Experten klären, nicht vorschnell kündigen |
| Zurückstellung | Entscheidung wird vertagt | Altvertrag behalten, Neuantrag später oder anderer Versicherer |
| Ablehnung | kein Vertrag | Altvertrag behalten; ggf. Alternativen prüfen |
Die Regel dazu ist einfach: Ohne schriftliche Annahme zu den gewünschten Bedingungen kündigen Sie nicht.
Welche Unterlagen sollten am Ende vollständig sein?
Am Ende des Wechsels sollte ein Ordner existieren, der den Vorgang belegt. Das hilft, wenn später Fragen zur Vorversicherung, zur Anzeigepflicht oder zum Leistungsfall auftauchen. Prüfen Sie die folgende Liste:
- Neuvertrag: Police, Bedingungen in der Fassung des Vertrags, Beratungsunterlagen, Antrag in Kopie.
- Annahme: Schreiben mit Beginn, Beitrag, Zuschlägen oder Ausschlüssen.
- Altvertrag: Police, Bedingungen, Nachträge, Kündigung mit Zugangsnachweis, Bestätigung des Versicherers mit Beendigungsdatum.
- Zahlungen: Kontoauszüge mit der letzten Abbuchung des Altvertrags und der ersten des Neuvertrags.
- Widerrufsfrist: Datum des Zugangs der Unterlagen und Ende der Frist.
- Nachversicherung: Notiz, welche Rechte der Neuvertrag enthält, mit Fristen und Altersgrenzen.
Viele unterschätzen den Wert der Bestätigung. Sie belegt, ab wann der Altvertrag nicht mehr bestand. Fehlt sie, bleibt unklar, ob eine spätere Beitragsabbuchung ein Fehler war oder ob der Vertrag formal weiterlief. Heben Sie die Unterlagen mehrere Jahre auf; im Leistungsfall verlangen Versicherer teils Angaben zu früheren Versicherungen, und die Bedingungen nennen dafür Auskunftspflichten (GDV-Muster § 7 Abs. 1 g).
Und wenn Sie nicht wechseln?
Die Checkliste führt nicht zwingend zu einem Wechsel. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Altvertrag stark genug ist, haben Sie viel gewonnen: Sie kennen Ihren Wortlaut, Ihre Optionen und Ihre Lücke. Der nächste sinnvolle Schritt ist dann meist die Rente an das Einkommen anzupassen, etwa mit dem Rente-erhöhen-Rechner, oder die Nachversicherungsgarantie bei einem passenden Anlass zu nutzen.
So gelingt der Wechsel: sechs Punkte
- Kündigung nach Annahme: Wer erst nach der schriftlichen Annahme kündigt, bleibt lückenlos geschützt.
- Erst die Voranfrage: Ein Antrag mit Namen wird beim Versicherer in der Regel dokumentiert; fragen Sie vorher anonym an.
- Wortlaut vergleichen: Der Wortlaut entscheidet im Leistungsfall; nutzen Sie den Klausel-Check.
- Optionen im Blick: Offene Nachversicherungsrechte des Altvertrags enden mit der Kündigung; prüfen Sie sie vorher (BU erhöhen).
- Bestätigung anfordern: Mit dem Beendigungsdatum enden die Lastschriften sicher.
- Unterlagen aufbewahren: Antrag, Annahme und Policen helfen bei späteren Fragen, etwa zur Anzeigepflicht.
Wer hilft bei der Umsetzung?
Den Wechsel können Sie selbst durchführen; viele lassen sich von einem Experten begleiten, weil Voranfrage und Antrag Fachwissen verlangen. Ein spezialisierter Partner-Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) liest auf Wunsch Ihre Bedingungen mit Ihnen, vergleicht Angebote und übernimmt die anonyme Risikovoranfrage – kostenlos und unverbindlich, mit allen Vor- und Nachteilen. Der Bedingungs-Check führt in einer Minute zu den Prüfpunkten Ihrer Situation, ohne Gesundheitsfragen. Den Gesamtüberblick bietet der Ratgeber BU wechseln; wer erst die Folgen einer Kündigung durchrechnen will, nutzt den Kündigungs-Folgen-Check. Die Seite ersetzt keine Beratung und keine Rechtsberatung.
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Meine Klausel-Checkliste (PDF)Häufige Fragen
Wie lange dauert ein BU-Wechsel?
Das hängt von Voranfrage, Risikoprüfung und dem Kündigungstermin ab; feste Zeiten nennen wir nicht. Sicher ist die Reihenfolge: Antrag, schriftliche Annahme, dann Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG).
Soll ich den alten Vertrag vor oder nach der Annahme kündigen?
Nach der schriftlichen Annahme des neuen Vertrags, nie davor. Der Antrag ist noch kein Vertrag; die Annahme kann Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung enthalten. Erst wenn Beginn und Bedingungen feststehen, kündigen Sie den alten Vertrag.
Wird die Doppelzahlung bei Überschneidung erstattet?
Nach den gelesenen Bedingungen nicht: Nürnberger (07.2026) und Alte Leipziger (01.2026) schließen die Rückzahlung von Beiträgen aus, das GDV-Muster ebenfalls (§ 15 Abs. 10). Halten Sie die Überschneidung deshalb kurz, aber lückenlos.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Ein Experte fragt bei Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen sie annehmen würden, ohne dass Ihr Name genannt wird. Danach stellen Sie den Antrag gezielt. Der Ablauf ist auf der Website erklärt (siehe Link im Text).
Kann ich den neuen Vertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlege?
Ja, innerhalb der Widerrufsfrist, in der Lebensversicherung 30 Tage nach § 152 VVG; die Frist beginnt erst nach Zugang der Unterlagen und der Belehrung (§ 8 Abs. 2 VVG). Widerrufen Sie aber nur, solange der alte Vertrag noch besteht.
Quellen
- § 168 VVG – Kündigung durch den Versicherungsnehmer – abgerufen 25.10.2026
- § 8 VVG – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers – abgerufen 25.10.2026
- § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers (Lebensversicherung) – abgerufen 25.10.2026
- § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 25.10.2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen), §§ 13, 15 – Stand 21.07.2025, abgerufen 25.10.2026
- Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige BU/DU (GN331083), § 17 – Stand 07.2026, abgerufen 25.10.2026
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300, § 27 – Stand 01.2026, abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.