Klausel

Pflegeklausel in der BU: Leistung bei Pflegebedürftigkeit

Gute BU-Bedingungen sichern auch den Fall ab, dass Pflegebedürftigkeit eintritt: Die Pflegeklausel behandelt sie als eigenen Auslöser für die BU-Leistung. Hier lesen Sie, wie sie definiert ist, wie sich die Bedingungswerke unterscheiden und woran Sie sie in Ihrem Vertrag erkennen.

Redaktion BU-Klauseln.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Was leistet die Pflegeklausel?
  2. Wie definieren Bedingungen Pflegebedürftigkeit?
  3. Was gehört zu den sechs Verrichtungen und zur Demenz?
  4. Welche Wortlaute greifen bei welchem Hilfebedarf? Ein Modell
  5. Was bedeutet der Bezug auf das Pflegegesetz?
  6. Wie lange muss die Pflegebedürftigkeit bestehen?
  7. Welche Leistung gibt es bei Pflegebedürftigkeit?
  8. Wie geht es nach dem Ende der BU weiter? Die Pflegeoption
  9. Was die Pflegeklausel bringt – und was Sie prüfen
  10. Was Sie tun können
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Pflegeklausel zählt Pflegebedürftigkeit als Berufsunfähigkeit, auch wenn der BU-Mindestgrad nicht erreicht ist; das GDV-Muster (21.07.2025) sieht sie in § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 4 bis 8 vor, Alte Leipziger (01.2026) und Nürnberger (07.2026) leisten in diesem Fall auch unterhalb des Mindestgrads.
  • Die Definitionen unterscheiden sich: Pflegegrad 2 oder höher nach SGB XI (Alte Leipziger, Nürnberger, Swiss Life), Hilfebedarf bei einer Verrichtung (Alte Leipziger, Nürnberger-ADL-Score), bei mindestens zwei Verrichtungen (Barmenia, Ausgabe 01/2021) oder bei drei von sechs (Swiss Life, BUZ 07.2021).
  • Fast alle gelesenen Werke nennen zusätzlich Demenz (ab Schweregrad 5 nach Reisberg bzw. mittelschwere kognitive Leistungseinbußen), Bettlägerigkeit oder Beaufsichtigungsbedarf als Auslöser.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss in den gelesenen Wortlauten voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen oder bereits sechs Monate bestanden haben; vorübergehende Besserungen zählen nicht, wenn sie unter drei Monaten bleiben.
  • Infinma (Stand 07/2025) beschreibt außerdem eine Option auf eine selbstständige Anschluss-Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung, meist zum Ende der Versicherungsdauer und mit begrenzter Rentenhöhe.

Eine Pflegeklausel gewährt die BU-Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit, ohne dass der Mindestgrad der Berufsunfähigkeit erreicht sein muss. In den gelesenen Bedingungen gilt Pflegegrad 2 nach SGB XI oder ein täglicher Hilfebedarf bei bestimmten Verrichtungen, jeweils über mindestens sechs Monate (Stand 25.10.2026). Eine starke Zusatzabsicherung, die gute Bedingungen bieten.

Was leistet die Pflegeklausel?

Die Pflegeklausel behandelt Pflegebedürftigkeit als eigenen Auslöser für die BU-Leistung. Wer täglich Hilfe braucht, gilt als berufsunfähig, auch wenn die Prüfung des Berufs den Mindestgrad nicht ergibt. Das GDV-Muster nennt dazu die „Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit“ (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4–8) und lässt die Höhe der Rente je Pflegestufe unternehmensindividuell festlegen.

Die Alte Leipziger drückt es in § 11 Abs. 2 so aus: Der Versicherte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er pflegebedürftig ist und der Grad der Berufsunfähigkeit unter dem Mindestgrad liegt. Die Nürnberger sagt es in § 1 Abs. 1 ähnlich: Bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit leistet sie auch unterhalb eines Grades von 50 %. Wichtig ist deshalb zweierlei: Die Pflegeklausel ersetzt nicht die BU-Prüfung, sie ergänzt sie; und sie gilt nur, wenn der Vertrag sie enthält.

Wie definieren Bedingungen Pflegebedürftigkeit?

Die Definition ist der entscheidende Prüfpunkt. Je nach Wortlaut genügt der Hilfebedarf bei einer Verrichtung, bei zwei oder bei drei von sechs, oder es zählt der Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung. Manche Werke verbinden mehrere Auslöser, sodass die niedrigste Hürde gilt.

Pflegebedürftigkeit in fünf Quellen, beschreibend. Quellen: GDV-Muster (21.07.2025); Alte Leipziger pm 2300 (01.2026, § 11); Nürnberger GN331083 (07.2026, § 2 Abs. 8–11); Barmenia L 3859 (Ausgabe 01/2021, § 2 Abs. 4–8); Swiss Life BUZ (07.2021, 1.4); abgerufen 25.10.2026
DokumentAuslöserDauerBesonderheit
GDV-Mustertäglicher Hilfebedarf bei sechs Verrichtungen (je 1 Punkt); Einstufung in Pflegestufen I–III nach Punktzahl (Zahl offen)Fortdauer nach … Monaten (offen)Stufe II bei seelischer Erkrankung mit täglicher Beaufsichtigung; Stufe III bei dauernder Bettlägerigkeit oder Bewahrung
Alte LeipzigerPflegegrad 2 oder höher nach §§ 14, 15 SGB XI (Fassung 18.07.2017) oder tägliche Hilfe bei einer der Tätigkeiten Bewegen im Zimmer, Aufstehen/Zubettgehen, Essen/Trinken, Toilettevoraussichtlich oder bereits 6 Monate; rückwirkendDemenz ab Schweregrad 5; Gefährdung durch seelische Erkrankung; Bettlägerigkeit; Besserung unter 3 Monaten unbeachtlich
NürnbergerADL-Score (mindestens ein Punkt, Hilfe in erheblichem Umfang), oder Pflegegrad 2 nach SGB XI (Fassung 22.12.2020, mindestens 27 Gesamtpunkte), oder Autonomieverlust wegen Demenz6 Monate, von Beginn der Frist anLeistung auch unter 50 %; Änderungen im SGB XI ändern den Vertrag nicht
Barmenia SoloBU (2021)Hilfebedarf bei mindestens zwei von sechs Verrichtungen; oder Demenz ab Schweregrad 56 Monate ununterbrochen und täglich gepflegtärztlicher Nachweis; Demenz durch Neurologen
Swiss Life BUZ (2021)Pflegegrad 2 nach SGB XI (Stand 01.01.2017), oder Hilfebedarf bei drei von sechs Aktivitäten, oder Demenz, Bettlägerigkeit, Bewahrungmindestens 6 Monatemindestens einer der fünf Auslöser genügt

Die Tabelle zeigt eine große Bandbreite bei der Schwelle: von „eine Verrichtung“ über „zwei“ und „drei von sechs“ bis zum Pflegegrad. Sie sagt nichts darüber, welcher Weg im Einzelfall der günstigere ist, denn die Auslöser sind unterschiedlich zugeschnitten und zum Teil kombinierbar.

Was gehört zu den sechs Verrichtungen und zur Demenz?

Die Verrichtungen sind in den Mustern identisch geordnet: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren sowie Verrichten der Notdurft. Hilfebedarf liegt vor, wenn die Person selbst bei Hilfsmitteln die Unterstützung einer anderen Person braucht; eine allein durch Windeln oder Einlagen ausgleichbare Inkontinenz zählt bei der Notdurft nicht.

Demenz wird in den Werken über eine Skala definiert: ab dem Schweregrad 5 der Global Deterioration Scale nach Reisberg (Nürnberger, Barmenia) beziehungsweise als „mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ (Alte Leipziger). Die Nürnberger verlangt zusätzlich, dass die Person täglich Beaufsichtigung bei mindestens zwei Verrichtungen oder kontinuierliche Beaufsichtigung braucht, weil sie sich oder andere sonst erheblich gefährden würde. Den Nachweis führt ein Facharzt für Neurologie (Barmenia) oder ein Arzt (Alte Leipziger: Neurologe).

Welche Wortlaute greifen bei welchem Hilfebedarf? Ein Modell

Ein Modell macht die Unterschiede der Schwellen greifbar. Es nimmt fünf Hilfebedarfe an und prüft sie vereinfacht gegen den jeweils genannten Auslöser. Die Ergebnisse sind keine Rechtsauskunft, sondern zeigen, wie verschieden die Hürden gebaut sind; weitere Voraussetzungen wie die Mindestdauer von sechs Monaten und der ärztliche Nachweis bleiben unberührt.

Modell: Greift der Auslöser der Pflegeklausel? Vereinfachte Prüfung gegen die genannten Verrichtungslisten und Schwellen (Alte Leipziger § 11, Nürnberger § 2 Abs. 8–10, Barmenia § 2 Abs. 5–6, Swiss Life 1.4); erfundene Hilfebedarfe, keine Tarifbewertung; Stand 25.10.2026
Hilfebedarf (Modell)Alte LeipzigerNürnbergerBarmenia (2021)Swiss Life BUZ
nur beim Aufstehen und Zubettgehenja (eine gelistete Tätigkeit genügt)ja (ein Punkt genügt)nein (mindestens zwei)nein (mindestens drei)
nur beim Waschen, Kämmen oder Rasierennein (nicht in der Liste)nein (nicht in der Punktetabelle)nein (nur eine)nein (nur eine)
beim Aufstehen und beim Waschenjajaja (zwei)nein
beim Aufstehen, Waschen und An- und Auskleidenjajajaja (drei)
Pflegegrad 2 festgestelltjaja (mindestens 27 Gesamtpunkte)im gelesenen Abschnitt kein eigener Auslöserja

Das Modell zeigt: Der niedrigste Hilfebedarf, der noch zählt, liegt je nach Werk bei einer, zwei oder drei Verrichtungen oder beim Pflegegrad 2. Zugleich enthalten die Verrichtungslisten nicht dieselben Tätigkeiten: Die Alte Leipziger und die Nürnberger listen vier, Barmenia, Swiss Life und das GDV-Muster sechs. Wer das Werk wechselt oder vergleicht, sollte deshalb nicht allein auf die Zahl der Verrichtungen achten.

Was bedeutet der Bezug auf das Pflegegesetz?

Mehrere Wortlaute binden die Pflegebedürftigkeit an die Bewertungssystematik der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14 und 15 SGB XI). Die Nürnberger verlangt mindestens 27 Gesamtpunkte, was dem Pflegegrad 2 entspricht; Alte Leipziger und Swiss Life nennen Pflegegrad 2 oder höher. Spätere Gesetzesänderungen ändern den Vertrag nicht.

Die Nürnberger beschreibt sechs Bereiche, in denen die Selbstständigkeit beurteilt wird: Mobilität; kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; Selbstversorgung; Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen; Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (§ 2 Abs. 9–10). Wichtig ist die Einfrierung: Die Alte Leipziger, die Nürnberger und Swiss Life stellen ausdrücklich klar, dass spätere Gesetzesänderungen den Leistungsumfang des Vertrags nicht ändern. Das schützt vor einer Verschärfung, schließt aber auch spätere Verbesserungen im Gesetz aus. Für die Praxis heißt das: Die im Vertrag genannte Fassung zählt, nicht die aktuelle. Ein Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse kann ein Indiz sein, ist aber nicht automatisch der Maßstab des Vertrags.

Wie lange muss die Pflegebedürftigkeit bestehen?

In allen gelesenen Werken ist es ein Zeitraum von sechs Monaten: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen oder bereits sechs Monate bestanden haben. Dann gilt sie meist von Beginn dieses Zeitraums an, was einer rückwirkenden Leistung entspricht und bei Anerkennung eine Nachzahlung ermöglicht.

Bei Besserungen unterscheiden die Werke: Die Alte Leipziger berücksichtigt eine Besserung nicht, wenn sie weniger als drei Monate anhält; Barmenia und die Nürnberger lassen vorübergehende Besserungen unberücksichtigt, solange sie nicht nach drei Monaten noch anhalten; das GDV-Muster nennt eine offene Zahl von Monaten (§ 2 Abs. 8). Die Leistung endet, wenn die versicherte Person nicht mehr pflegebedürftig und nicht berufsunfähig ist, oder mit Tod oder Ende der Leistungsdauer (Alte Leipziger § 11 Abs. 6–7).

Welche Leistung gibt es bei Pflegebedürftigkeit?

In der Regel dieselbe wie bei Berufsunfähigkeit: Rente und Beitragsbefreiung. Das GDV-Muster staffelt die Rente allerdings nach Pflegestufen in Prozenten der vereinbarten Rente (§ 1 Abs. 2: „in Höhe von … % bei Pflegestufe III/II/I“); die Prozentzahlen sind unternehmensindividuell einzusetzen. Die Alte Leipziger und die Nürnberger zahlen nach den gelesenen Wortlauten die vereinbarte Rente.

  • Wird die volle Rente gezahlt oder eine nach Stufen gestaffelte Rente?
  • Gelten Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse des Vertrags auch bei Pflege? (Alte Leipziger § 11 Abs. 1: ja; Nürnberger § 2 Abs. 14: ja.)
  • Welche Unterlagen verlangt der Versicherer? Die Alte Leipziger fordert zusätzlich Nachweise über Art und Umfang der Pflege von der pflegenden Person oder Einrichtung (§ 11 Abs. 5).
  • Wird die Leistung auch ohne Berufsunfähigkeit im engeren Sinn gezahlt – und wo steht das?

Wie geht es nach dem Ende der BU weiter? Die Pflegeoption

Die BU endet mit der Leistungsdauer, das Pflegerisiko nicht. Infinma beschreibt deshalb die Option auf eine selbstständige Anschluss-Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung: Einige BU-Anbieter bieten sie an, in der Regel kann sie zum Ende der Versicherungsdauer gezogen werden. Es gelten die aktuellen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen, und die versicherte Pflegerente ist auf eine festgesetzte Höhe begrenzt. Der Hintergrund, so infinma: Mit zunehmendem Alter sind Gesundheitsfragen nicht immer positiv zu beantworten, sodass bei einem späteren Abschluss Zuschläge oder Ablehnung drohen können.

Ob Ihr Vertrag so eine Option enthält, steht im Abschnitt zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Seite behandelt nur die BU-Klausel; eine eigene Pflegeabsicherung ist ein anderes Produkt mit eigenen Bedingungen und wird hier nicht empfohlen.

Was die Pflegeklausel bringt – und was Sie prüfen

Das bringt die Klausel

  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit auch unterhalb des Mindestgrads der Berufsunfähigkeit.
  • Mehrere Auslöser (Pflegegrad, Verrichtungen, Demenz, Bettlägerigkeit) sind kombinierbar.
  • In einzelnen Werken ist die SGB-Fassung eingefroren; spätere Gesetzesänderungen schmälern den Vertrag nicht.

Das lesen Sie im Wortlaut nach

  • Die Schwellen sind unterschiedlich hoch – der Klausel-Check zeigt, wo Ihr Wortlaut steht.
  • Die Leistung läuft bis zum Ende der Leistungsdauer; für die Zeit danach gibt es teils eine Pflegeoption.
  • Ausschlüsse und Einschränkungen des Vertrags gelten auch bei Pflege – wie bei der BU insgesamt.

Was Sie tun können

Suchen Sie in Ihren Bedingungen den Abschnitt „Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit“ und notieren Sie Auslöser, Zeitraum, Rentenhöhe und Fassung des Pflegegesetzes. Prüfen Sie, ob der Vertrag Demenz einschließt und ob eine Option auf eine Anschluss-Pflegerente besteht. Wie die Pflegeklausel zur Definition der Berufsunfähigkeit passt, zeigt die Seite Berufsunfähigkeit: Definition, wie der Mindestgrad wirkt, die Seite teilweise Berufsunfähigkeit und Mindestgrad. Der Klausel-Check prüft Ihre Klauseln gegen die Marktstandards, der Bedingungs-Check ordnet Ihre Situation ein – kostenlos, unverbindlich und ohne Gesundheitsfragen. Alle Klauseln im Überblick: BU-Klauseln.

Diese Seite beschreibt Dokumente mit Stand und gibt keine Empfehlung für einen Tarif. Bei Fragen zu einem laufenden Leistungsfall helfen Fachanwälte für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale.

Kostenlos & unverbindlich

Klausel-Checkliste kostenlos per E-Mail

Zehn Prüfpunkte, Marktstandards, Fristen bei Erhöhung und Wechsel und Fragen an den Berater. Ohne Gesundheitsangaben.

  • Die zehn Klauseln, die den Leistungsfall entscheiden
  • Marktstandards und Fristen mit Quelle und Stand
  • Prüfen, erhöhen, wechseln: die Reihenfolge, die Lücken vermeidet

Häufige Fragen

Was ist eine Pflegeklausel in der BU?

Eine Regelung, nach der die versicherte Person auch dann als berufsunfähig gilt, wenn sie pflegebedürftig ist, ohne dass der Mindestgrad der Berufsunfähigkeit erreicht sein muss. Die Alte Leipziger formuliert: Der Versicherte gilt auch als berufsunfähig, wenn er pflegebedürftig ist und der Grad der Berufsunfähigkeit unter dem Mindestgrad liegt.

Welche Pflegegrad-Schwelle gilt?

In den gelesenen Werken Pflegegrad 2 oder höher nach den §§ 14 und 15 SGB XI: Alte Leipziger (Fassung 18.07.2017), Nürnberger (Fassung 22.12.2020, mindestens 27 Gesamtpunkte), Swiss Life (Stand 01.01.2017). Daneben nennen die Werke alternative Auslöser wie den Hilfebedarf bei bestimmten Verrichtungen.

Ändert sich die Definition, wenn das Pflegegesetz geändert wird?

Nein, jedenfalls bei den zitierten Wortlauten. Alte Leipziger und Nürnberger halten ausdrücklich fest, dass Änderungen im SGB XI zu keiner Änderung des Leistungsumfangs des Vertrags führen; maßgeblich ist die im Bedingungswerk genannte Fassung.

Gilt auch Demenz als Pflegebedürftigkeit?

Ja, in den gelesenen Wortlauten. Alte Leipziger, Nürnberger und Barmenia nennen Demenz ab Schweregrad 5 (mittelschwer) nach der Global Deterioration Scale von Reisberg beziehungsweise mittelschwere kognitive Leistungseinbußen, von einem Neurologen nachzuweisen.

Zahlt die BU bei Pflege lebenslang?

Nein. Die Leistung läuft bis zum Ende der Leistungsdauer des Vertrags. Für den Anschluss danach beschreibt infinma eine Option auf eine selbstständige Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung, die einige BU-Anbieter bieten, meist zum Ende der Versicherungsdauer und mit begrenzter Rentenhöhe.

Ersetzt die Pflegeklausel eine Pflegezusatzversicherung?

Nein. Die Pflegeklausel ist ein Auslöser innerhalb der BU und endet mit der Leistungsdauer. Eine eigene Pflegezusatzversicherung deckt andere Risiken und andere Laufzeiten ab; hier geht es nur um die BU-Bedingungen.

Quellen

  1. GDV: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (unverbindliche Musterbedingungen) – Stand 21.07.2025, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4–8, abgerufen 25.10.2026
  2. Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen BU (BV10/BV11), pm 2300 – Stand 01.2026, § 11, abgerufen 25.10.2026
  3. Nürnberger: Allgemeine Bedingungen Selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (GN331083) – Stand 07.2026, § 2 Abs. 8–11, abgerufen 25.10.2026
  4. Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859) – Ausgabe 01/2021, § 2 Abs. 4–8, abgerufen 25.10.2026
  5. Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07) – Stand 07.2021, Abschnitt 1.4, abgerufen 25.10.2026
  6. infinma: Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07/2025, Kriterium Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente, abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Klauseln.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Klauseln, Kündigung, Wechsel, Nachversicherung, Leistungsfall) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherer, kein Versicherungsmakler, keine Rechtsberatung; über Leistungen entscheidet allein der Versicherer nach seinen Bedingungen. Herausgeber: BU-Klauseln.de. BU-Klauseln.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Erst prüfen, dann entscheiden: Ein guter Vertrag ist Gold wert

Der Bedingungs-Check zeigt, wie stark Ihr Vertrag ist – von der abstrakten Verweisung bis zur Nachversicherung – und was Sie bei Erhöhung oder Wechsel beachten sollten.

Bedingungs-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Wie stark ist Ihre BU? In 60 Sekunden prüfen